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Was regelt das Stammzellgesetz?

Einige wichtige Regelungen des Gesetzes

Das Stammzellgesetz setzt die staatliche Verpflichtung, die Menschenwürde und das Recht auf Leben zu achten und zu schützen, in Bezug auf menschliche Embryonen und die daraus gewonnenen Stammzellen um. Gleichzeitig ist es aber auch Zweck des Gesetzes, die Freiheit der Forschung zu gewährleisten.

Das Stammzellgesetz verbietet grundsätzlich die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen. Es soll verhindern, dass von Deutschland aus die Erzeugung von Embryonen für die Stammzellforschung oder auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus vorhandenen Embryonen im Ausland in Auftrag gegeben wird (§ 1).

 

Die Erzeugung von Embryonen für die Stammzellforschung oder die Gewinnung von Stammzellen aus vorhandenen Embryonen in Deutschland ist schon durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

 

Das Stammzellgesetz legt aber auch die Bedingungen fest, unter denen in Ausnahmefällen die Einfuhr und die Verwendung von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken erlaubt wird (§ 1 und § 4).

Zu diesen Bedingungen gehört, dass die embryonalen Stammzellen im Ausland aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden, die nicht mehr für die Herbeiführung einer Schwangerschaft benötigt werden. Für die Überlassung dieser Embryonen darf kein Geld bezahlt worden sein (§ 4 Absatz 2 Nr. 1).

 

Für die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland schreibt das Gesetz strenge Kriterien vor. So muss die Forschung hochrangigen Forschungszielen dienen und nicht mit anderen Zelltypen durchführbar sein (§ 5).

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