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Einführung Planspiel Enquete-Kommission

Planspiel Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages

Dieses Planspiel eignet sich sowohl als Ergänzung des Biologie-Unterrichts um eine politische, gesellschaftliche und ethische Komponente, als auch für den politischen und ethischen Unterricht.

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Zum Hintergrund

Die hier entwickelte vereinfachte Enquete-Kommission lehnt sich in ihrer Genese an die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des 14. Deutschen Bundestages an, die am 24.3.2000 eingesetzt wurde.1 Der Auftrag dieser Enquete war sehr umfangreich und umfasste die Stammzellforschung lediglich als Teilthema, das in einem Zwischenbericht aufgearbeitet wurde.2 Dieser Bericht wurde dem Parlament im November 2001 vorgelegt. Bereits am 30. Januar 2002 entschied der Deutsche Bundestag, dass der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen grundsätzlich verboten wird, unter sehr engen Bedingungen jedoch für Forschungsvorhaben ausnahmsweise genehmigt werden kann. Dabei spielt der so genannte Stichtag eine zentrale Rolle: Der Bundestag hatte 2002 festgelegt, dass nur Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen, die vor dem 1.1.2002 hergestellt worden waren. Damit wollte der Bundestag sicherstellen, dass keine zusätzlichen Embryonen für deutsche Forschungsprojekte zerstört, sondern lediglich bereits vorhandene Stammzellen genutzt werden.

 

Durch eine Publikation der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Herbst 2006 flammte die Diskussion um die Stammzellforschung in Deutschland wieder auf. Die DFG wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die dem Stammzellgesetz genügenden Stammzellen nicht mehr dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen würden und aus diesem Grund deutsche Forscher nicht mehr an aktuellen internationalen Forschungsverbünden partizipieren könnten.3 Die DFG forderte u.a. eine Aufhebung der Stichtagsregelung.

 

Im Frühjahr 2008 fand im Bundestag erneut eine Stammzelldebatte statt. Die grundsätzlichen Argumentationen hatten sich gegenüber 2002 nur wenig verändert. Hierzu trug vor allem die Tatsache bei, dass bisher aus der Forschung keine medizinisch anwendbaren Resultate erwachsen sind. Die Stammzellforschung erbringt zwar interessante neue Erkenntnisse, bewegt sich aber nach wie vor im Bereich der Grundlagenforschung.

 

Einige Parlamentarier traten für eine Freigabe der Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland ein, andere für ein vollständiges Verbot dieser Forschung. Die Mehrzahl der Abgeordneten argumentierte jedoch im Rahmen des Stammzellgesetzes von 2002 bzw. der geänderten Fassung von 2008. Darin wird der Stichtag auf den 1. Mai 2007 verschoben, um deutschen Forschern Stammzelllinien zugänglich zu machen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. In der Debatte wurde zunächst auch erwogen, das Gesetz unverändert mit dem 2002 festgelegten Stichtag (31.01.2001) zu lassen, oder aber den Stichtag turnusmäßig anzupassen (sog. rollierender Stichtag). Ein weiterer Vorschlag ging dahin, die Rahmenbedingungen des Stammzellgesetzes so eng zu fassen, dass eine Stichtagsregelung vollständig entfallen könnte, ohne das Anliegen des Bundestages, keine zusätzlichen Embryonen für deutsche Forschung zu zerstören, aufzugeben. Es ist zu erwarten, dass der Bundestag damit jedoch nur eine vorläufige Entscheidung getroffen hat, so dass dieses Planspiel auch in den nächsten Jahren nicht an Aktualität verlieren wird.

 

1 Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hg.), Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Schlussbericht, Zur Sache 2/2002

2 Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hg.), Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Stammzellforschung und die Debatte des deutschen Bundestages zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen, Zwischenbericht, Zur Sache 1/2002

3 Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stammzellforschung in Deutschland – Möglichkeiten und Perspektiven, Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Oktober 2006


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