Was ist eine Enquete?

Der Begriff „Enquete“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „Erhebung“, „Untersuchung“ und im Juristischen „Ermittlung“. Zu Beginn der Wahlperioden waren Enquete-Kommissionen für die Inspektion von Skandalen, Fehlentwicklungen und Missständen zuständig. Inzwischen veränderte sich die Funktion solcher Kommissionen und Untersuchungsausschüsse übernehmen deren vorherige Aufgaben.

 

Die Mitglieder des Bundestages arbeiten zum einen in Ausschüssen und zum anderen in Gremien. Für die fachübergreifende Beschäftigung mit Fragen oder Entwicklungen, die von gesellschaftlicher Bedeutung sind, können unter anderen so genannte Enquete-Kommissionen durch ein Viertel aller Mitglieder des Bundestages berufen werden. Sie befassen sich mit Fragestellungen unterschiedlichster Art unter anderem in Abwägung ethischer oder sozialer Gesichtspunkte.

 

Der Bundestag hat die Möglichkeit derartige Kommissionen einzusetzen, um sich auf Entscheidungen über wichtige und komplexe Sachbereiche vorzubereiten und dadurch eine Lösung zu erzielen, die von der Mehrheit der Bevölkerung anerkannt werden kann. Die Mitglieder einer Enquete werden im Einverständnis mit den Bundestagsfraktionen benannt. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Abgeordnete des deutschen Bundestages und um externe Sachverständige, die von den Fraktionen im Bundestag aufgrund ihrer Fachkompetenz berufen werden. Die Enquete wird beauftragt, dem Bundestag bis zum Ende der Wahlperiode Berichte und Empfehlungen vorzulegen. Der nächste Bundestag entscheidet darüber, ob die bestehende Enquete-Kommission ihre Arbeit weiterführen darf.

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