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Embryonenschutz

Embryonen werden in Deutschland von Gesetzes wegen geschützt. In der ethischen Diskussion werden verschiedene Gründe diskutiert, die gegen eine Zerstörung oder Tötung von Embryonen sprechen könnten.

Der Erforschung und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen steht nach verbreiteten moralischen und rechtlichen (siehe auch Embryonenschutz-Gesetz; Stammzell-Gesetz) Überzeugungen die moralische Schutzwürdigkeit der Embry­onen gegenüber, die der Gewinnung dieser Zellen dienen und dabei verbraucht werden müssen.

Beginn menschlichen Lebens und Zeitpunkt, ab dem menschlichem Leben moralischer Schutz zukommt

Um den Streit über den „moralischen Status“ menschlicher Embryonen richtig zu verstehen, muss man zwei Fragen unterscheiden: Die Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens einerseits und die Frage nach dem Zeitpunkt, ab dem man es mit moralisch schutzwürdigem menschlichen Leben zu tun hat andererseits. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil beide Fragen unterschiedliche Arten von Antworten erfordern. Während für die Beantwortung der Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens biologische Aspekte einschlägig sind, zielt die Frage nach dem Zeitpunkt, ab dem moralisch schutzwürdiges menschliches Leben beginnt, auf moralische Argumente. Es geht also um spezifische Charakteristika, Eigenschaften oder Fähigkeiten des Embryos, und wegen derer wir Embryonen für schützenswert halten. Prinzipiell es daher möglich, dass sich der Beginn menschlichen Lebens und der Zeitpunkt, ab dem moralisch schutzwürdiges menschliches Leben beginnt, nicht decken; dass man es im Hinblick auf einen Embryo also mit menschlichem Leben zu tun hat, das aber gleichwohl noch keine eigenen moralischen Schutzansprüche besitzt, sondern diese erst im Laufe der embryonalen Entwicklung erwerben wird.

Intrinsische Gründe für den Schutz menschlicher Embryonen

In der Debatte über den moralischen Status menschlicher Embryonen gibt es inzwischen eine kaum noch überschaubare Vielzahl von Positionen, die sich unter anderem danach unterscheiden lassen, ob sie den Embryo bereits ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als uneingeschränkt schützenswert betrachten oder ob sie der Auffassung sind, vollen Schutz genieße der Embryo ab nach einer bestimmten Phase seiner Entwicklung.

 

Manche sind der Ansicht, dass der Zeitpunkt, mit dem menschliches Leben beginnt, und der Zeitpunkt, ab dem wir es mit schutzwürdigem menschlichen Leben zu tun haben, zusammenfallen. Als „entscheidender“ Moment für den Beginn menschlichen Lebens wird zumeist die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle vorgeschlagen, da es sich dabei um die einzig willkürfreie und eindeutig feststellbare Zäsur handele. Die Anhängerinnen und Anhänger dieser Position vertreten typischerweise der Auffassung, dass menschliches Leben „um seiner selbst willen“, also ohne Bezug auf dessen Eigenschaften oder Fähigkeiten, moralisch schutzwürdig sei. Sie sagen beispielsweise, dass menschlichen Embryonen Menschenwürde zukomme.

 

Andere sind demgegenüber der Auffassung, dass für die Frage, wie wir ein Wesen moralisch behandeln müssen, allein dessen Eigenschaften und Fähigkeiten entscheidend seien. Der Zeitpunkt, ab dem man es aus der Sicht dieser Position mit moralisch schutzwürdigem menschlichen Leben zu tun hat, hängt dann davon ab, welche Eigenschaften oder Fähigkeiten des Embryos man für moralisch relevant hält (Empfindungsfähigkeit, Einsetzen von Gehirnaktivitäten, Ausbildung eines Selbstbewusstseins usw.) und wann im Laufe des menschlichen Entwicklungsprozesses diese ausgebildet werden.

 

Vertreterinnen und Vertreter einer dritten, häufig vertretenen Position, wiederum sind der Auffassung, dass der moralische Schutzanspruch menschlichen Lebens mit der biologischen Entwicklung gleichsam „mitwächst“ (Gradualismus).

Extrinsische Gründe für den Schutz menschlicher Embryonen

Darüber hinaus werden häufig auch weitere, „extrinsische“ oder „äußere“ Gründe genannt, die für den Schutz von Embryonen sprechen können. Diese Gründe können zum Beispiel damit zusammenhängen, dass viele Menschen Embryonen besondere Gefühle entgegenbringen. Auch wer den Vorwurf ablehnt, durch Embryonenforschung würden frühe Formen menschlichen Lebens in einer moralisch nicht gerechtfertigten Weise instrumentalisiert, sollte emotionale Reaktionen und Gefühle der Empörung und Entrüstung ernst nehmen.

 

Darüber hinaus kann man, wie zum Beispiel Reinhard Merkel, der Auffassung sein, dass es so etwas wie eine „Gattungssolidarität“ gebe, die dazu führe, dass man mit Embryonen nicht in beliebiger Weise umgehen dürfe.

 



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