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Online-Ethiktest

Die folgenden 10 Fragen sollen dazu dienen, Ihrer persönlichen Haltung zum Thema Stammzellforschung näher zu kommen.

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9: „Forschungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut“

An embryonalen Stammzellen zu forschen ist unter anderem wichtig, um ihr Potential mit dem der adulten Stammzellen vergleichen zu können. Wenn man diese vergleichende Forschung nicht betreibt, wird man nie wissen, ob adulte Stammzellen nicht doch dieselben Funktionen übernehmen können. Das Recht auf Forschungsfreiheit (nach Artikel 5 des Grundgesetzes) muss auch für die Forschung an embryonalen Stammzellen gelten.

  1. Genau! Grundlagenforschung muss immer möglich sein. Forschungsfreiheit ist ein hohes Gut und darf nur gegen andere hohe Güter abgewogen werden. Da ich finde, dass der Embryo im Mehrzellstadium noch keine menschliche Würde besitzt, muss dagegen auch nicht abgewogen werden.
  2. Ja, das finde ich auch. Allerdings muss man darauf achten, dass der menschliche Embryo durchaus schon eine abgestufte Würde besitzt, es ist also sicher nicht alles erlaubt. So bin ich absolut dagegen, dass durch Klonen daraus Menschen erzeugt oder gar Tier-Mensch-Kreuzungen produziert werden.
  3. Nein, das finde ich überhaupt nicht. Das Lebensrecht des Embryos ist absolut und unabhängig von irgendwelchen Forschungszielen und Heilsversprechen, auch unabhängig von den Hoffnungen betroffener Kranker. Ich darf nicht die Forschungsfreiheit gegen das Leben von Embryonen ausspielen. Ich darf nicht einmal das Leben heute und zukünftig lebender Menschen, die unheilbar krank sind bzw. sein werden, gegen das Leben von heute oder in Zukunft lebenden Embryonen ausspielen.
  4. Nein, das finde ich nicht. Embryonen haben ein Lebensrecht, das auf alle Fälle über der Forschungsfreiheit liegt. Die Praxis zeigt, dass es nicht dabei bleibt, die vorhandenen Zelllinien fortzuführen, sondern dass der Druck gerade der Forschung nach „frischem“ Zellmaterial groß ist. Und dafür müssen weitere Embryonen verbraucht werden. Solange nicht klar ist, ob die Ergebnisse der Stammzellforschung wirklich in der Medizin einsetzbar sind und solange nicht klar ist, ob diese Ziele nicht auch mit andern Methoden erreicht werden kann, darf auf keinen Fall die Forschungsfreiheit gegen das Leben von Embryonen ausgespielt werden.

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