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Abwägungs-Position

Ethiktest: 31 – 70 Punkte

Sie vertreten eine Position, der zufolge menschliche Embryonen zwar einen gewissen moralischen Schutz genießen, der aber nicht dem Schutz gleich kommt, der erwachsenen Menschen zukommt.

Der Schutzanspruch eines geborenen Menschen ist Ihrer Meinung nach gewichtiger als der Schutzanspruch eines Embryos. Menschliche Embryonen dürfen daher Ihrer Meinung nach zwar nicht ausschließlich als Forschungsobjekt betrachtet werden; andererseits ist es für Sie kein Problem, „überzählige“ Embryonen, also solche Embryonen, die nicht ausgetragen werden, für die Forschung einzusetzen. Wenn hochrangige Güter, zum Beispiel die Heilung von bislang unheilbaren Krankheiten, auf dem Spiel stehen, dann ist die Verwendung von embryonalen Stammzellen Ihrer Meinung nach unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel der Voraussetzung, dass nicht unnötig Embryonen verbraucht werden, oder dass Embryonen nicht eigens für die Forschung hergestellt werden – durchaus erlaubt.

Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen Centrum für Bioethik - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Zentrum der Didaktik für Biologie - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Universitätsklinikum Münster Bundesministerium für Bildung und Forschung

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