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Die Evangelische Kirche

In der Evangelischen Kirche gibt es kein institutionelles Lehramt. In der Öffentlichkeit stoßen daher die mitunter voneinander abweichenden ethischen Positionen verschiedener Theologen beziehungsweise kirchlicher Gruppen auf Verwunderung.

Dies erklärt sich jedoch aus der Tatsache, dass nach protestantischem Verständnis ethische Entscheidungen auf den persönlichen Gewissensentscheidungen und der ethischen Urteilsbildung des einzelnen Christen beruhen. Der Rat der EKD nimmt für sich in Anspruch, in Staat und Gesellschaft als Anwalt der Schwachen für eine sorgfältige Beachtung des Lebensschutzes einzutreten. So sind seine Äußerungen häufig denen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sehr ähnlich, oder – wie im Fall der Publikation „Gott ist ein Freund des Lebens“, geben EKD und DBK gemeinsame Erklärungen heraus. In einer Erklärung des Rates der EKD zur bioethischen Debatte in 2001 tritt der Rat dafür ein, „den Schutz menschlicher Embryonen auch weiterhin uneingeschränkt zu gewährleisten. Die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, die Freigabe der Herstellung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen … sind damit nicht zu vereinbaren.“

„Anfang des menschlichen Lebens respektieren“

Der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Prof. Dr. Wolfgang Huber, erinnert im Dossier des Deutschen Ärzteblatts im Jahr 2004 aus der Sicht evangelischer Ethik daran: „Wer die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen in Kauf nimmt, instrumentalisiert menschliches Leben in einer Weise, die ethisch nicht gerechtfertigt werden kann. Die unverfügbare Würde des Menschen zu achten, heißt, auch den offenen Anfang des menschlichen Lebens zu respektieren und darauf zu verzichten, eine bestimmte Stufe der Entwicklung menschlichen Lebens so auszuzeichnen, dass erst jenseits dieser Stufe eine Schutzwürdigkeit dieses Lebens beginnt.“

Huber und der Rat der EKD treten dafür ein, dass dem Embryo ab der befruchteten Eizelle der volle Schutz der Menschenwürde zukommt. Damit verbietet sich aus dieser Sicht jegliche Embryonenforschung. Allerdings erkennt der Rat der EKD in jüngeren Äußerungen den im Stammzellgesetz gefundenen Kompromiss an.

So äußerte Huber im Februar 2006 bei einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der EU-Kommission und dem Europaparlament in Brüssel, für ihn sei die deutsche Stichtagsregelung, nach der lediglich Experimente mit bestimmten bereits existierenden embryonalen Stammzellen erlaubt sind, ein vertretbarer Kompromiss. Voraussetzung sei allerdings, dass die Forschung sich auf adulte Stammzellen konzentriere und die embryonale Stammzellforschung nur dazu diene, Lücken im Grundlagenwissen zu füllen.

 

 

Abgestufte Schutzwürdigkeit ethisch vertretbar?

 

In der Debatte um die Embryonenforschung wurde aber auch von einer Gruppe evangelischer Theologen das Konzept einer abgestuften Schutzwürdigkeit für ethisch vertretbar gehalten. Die Vertreter dieser Position gehen ebenfalls davon aus, dass das menschliche Leben mit der Kernverschmelzung beginnt und der menschliche Embryo eines besonderen Schutzes bedarf.

Allerdings wird differenziert zwischen „menschlichem Leben“ und dem „werdenden Menschen“. Dadurch, dass dem Embryo in einem frühen Entwicklungsstadium noch nicht der volle Schutz der Menschenwürde zuerkannt wird, ist eine Grundrechtsabwägung zwischen dem Schutz des Embryos und dem Recht auf Gesundheit möglich: Überzählige Embryonen wären nicht als werdende Menschen einzustufen, da ihnen die äußeren Voraussetzungen dafür fehlen, dass aus ihnen ein geborener Mensch werden kann.

 

Die Gruppe schlägt als Kompromiss vor, die „Forschung an so genannten überzähligen oder „verwaisten“ Embryonen […] zuzulassen. Das gilt ebenso für die Forschung an Stammzelllinien, die bereits existieren. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist jedoch derzeit nicht zu verfolgen.“

Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen Centrum für Bioethik - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Zentrum der Didaktik für Biologie - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Universitätsklinikum Münster Bundesministerium für Bildung und Forschung

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