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Der Status des Embryo im Judentum

Bis zum Zeitpunkt der Geburt sieht die Mehrheit der Rabbiner einen Embryo nicht als eigenständiges Wesen an, sondern nur als „Teil der Mutter“ (ubar jerech imor), was diese prinzipielle Schutzwürdigkeit in besonderen Fällen einschränkt.

Im Talmud wird der Embryo, der im Mutterleib heranwächst, bis zum 40. Tag nach der Befruchtung als „pures Wasser“ (maja be‘alma) betrachtet. Denn nach jüdischer Auffassung wird er erst zu diesem Zeitpunkt (von Gott) beseelt. Gleichwohl gilt der Embryo im Mutterleib grundsätzlich schon ab dem Moment der Befruchtung als „potenzielle Person“ und damit als schützenswert. Bis zum Zeitpunkt der Geburt sieht die Mehrheit der Rabbiner ihn allerdings nicht als eigenständiges Wesen an, sondern nur als „Teil der Mutter“ (ubar jerech imor), was diese prinzipielle Schutzwürdigkeit in besonderen Fällen einschränkt – und etwa eine Abtreibung (möglichst in den ersten 40 Tagen einer Schwangerschaft) zulässt, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Nach dem Talmud erlangt der Embryo erst dann den vollen Personenstatus und damit die gleichen Rechte wie die Mutter, wenn während der Geburt der größere Teil von ihm geboren ist.

Als Sonderfall gilt ein bei einer künstlichen Befruchtung der Eizelle außerhalb des Mutterleibes erzeugter Embryo. Denn der hat nicht den im Talmud beschriebenen Status, Teil der Mutter zu sein. Da er weder allein überlebensfähig ist und sich noch dazu deutlich weniger als 40 Tage seit der Befruchtung entwickelt hat, muss er gemäß verschiedener rabbinischer Autoritäten auch nicht geschützt werden, wenn eine Einpflanzung in die Gebärmutter ausgeschlossen ist.

Präimplantierter Embryo gilt nicht als menschliches Leben

So werden in jüdischer Perspektive, wie sie etwa der Rabbiner und Kinderneurologe Professor Avraham Steinberg (Jerusalem) vertritt, Embryonen in der Petrischale oder im Reagenzglas – als solche sind sie nicht mehr „integraler Bestandteil der Mutter“ (Steinberg) – lediglich als „Prä-Embryonen“ verstanden. Der präimplantierte Embryo gilt nach Rabbinern wie Steinberg nicht als menschliches Leben.

Statt ihn zu zerstören oder einfach absterben zu lassen, ist es nach jüdischer Überzeugung in dem Fall ethisch vertretbar, ihn zu Forschungszwecken zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Schluss kommt auch das Bioethics Advisory Committee der Israel Academy of Science and Humanities, dem neben Ärzten und Juristen auch Philosophen und Rabbiner angehören, in seinen Leitlinien. Diese versuchen, die Balance zwischen dem Lebensschutz des Embryos und dem „enormen lebensrettenden Potential der Stammzellforschung“ zu wahren. Die Erzeugung von embryonalen Stammzellen für Forschungszwecke ist verboten, die Forschung an „überzähligen“ Embryonen ist erlaubt. Das erklärt, dass Israel heute nicht nur die liberalsten Gesetze im Bereich der Forschung mit embryonalen Stammzellen hat. Es weist im internationalen Vergleich auch die größte Dichte an Reproduktionskliniken auf. Da die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Israel gängige Praxis ist, sind überzählige Embryonen in großer Zahl vorhanden.

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