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Schiefe-Bahn-Argument

Mit einem Schiefe-Bahn-Argument, auch „Slippery-Slope-Argument“ oder „Argument vom schrecklichen Ende“ genannt, will man üblicherweise ein Gegenüber davon abhalten, eine bestimmte, an sich (moralisch) unproblematische Handlung zu vollziehen, da sie der erste Schritt auf einer „schiefen Ebene” sei.

Da diesem Schritt, so das Argument, unweigerlich weitere Schritte folgen werden, was am Ende zu einem Zustand führen werde, der zumindest vermeidenswert oder sogar katastrophal ist, sollte man bereits auf die erste Handlung bzw. den ersten Schritt verzichten.

 

Ob ein Schiefe-Bahn-Argument überzeugen kann hängt also erstens davon ab, ob gezeigt werden kann, dass die befürchteten Folgen wahrscheinlich sind, und zweitens davon, ob die befürchteten Folgen tatsächlich vermeidenswert oder katastrophal sind.

Verschiedene Varianten des Schiefe-Bahn-Arguments

Die unterschiedlichen Varianten des Schiefe-Bahn-Arguments stellen verschiedene Behauptungen darüber auf, warum der Eintritt der befürchteten Folgen wahrscheinlich sein soll.

Das begriffliche Schiefe-Bahn-Argument beispielsweise besagt, dass jedes Abweichen von einer bislang akzeptierten, klaren begrifflichen Grenzziehung auf eine schiefe Bahn führe, da alternative Grenzziehungen aufgrund der Verwendung ungenauer Begriffe rational nicht zu begründen und damit letztlich willkürlich seien.

Das Präzedenzfall-Argument dagegen behauptet, dass mit dem ersten Schritt ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werde. („Wenn Du vermeiden willst, am Ende die ganze Erdnuss-Schale leergegessen zu haben, solltest Du auf den ersten Schritt, die eine Nuss, verzichten. Auch wenn Du den Genuss einer Erdnuss ansonsten für völlig o.k. halten würdest.”)

Das vermutlich am häufigsten vertretene kausale Schiefe-Bahn-Argument schließlich sagt, dass mit dem ersten Schritt ein kausaler Prozess in Gang gesetzt werde, der zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Zurück mehr erlauben werden.

Regeln im Umgang mit Schiefe-Bahn-Argumenten

Rainer Hegselmann hat eine Reihe von Regeln im Umgang mit Schiefe-Bahn-Argumenten formuliert. Dazu gehören u.a. die Folgenden:

  • Wer eine bloße Schiefe-Bahn-Behauptung aufstellt, hat damit noch kein Schiefe-Bahn-Argument vorgelegt.
  • Wer eine Schiefe-Bahn-Argumentation vorlegt, hat als Beleg für seine Behauptung mehr anzugeben als nur die logische Möglichkeit, dass moralisch etwas dramatisch schief gehen könnte.
  • Wer eine Schiefe-Bahn-Argumentation vorträgt, sollte nicht auf Basis ungerechter Vergleiche, die lediglich die Vorzüge des Status quo mit den Nachteilen einer Reform vergleichen, zu seiner These gekommen sein, dass ein moralisches Dilemma drohe.
  • Wer eine Schiefe-Bahn-Argumentation vorlegt, sollte Gründe dafür angeben können, warum gerade die zur Debatte stehende Praxis unter den gegebenen Randbedingungen Missbrauchsmöglichkeiten schafft, die nach Art und Umfang nicht auch schon ohne diese Praxis bestehen.
  • Wer ein Schiefe-Bahn-Argument vorlegt, sollte über Gründe verfügen, warum es, angenommen, eine Praxis sei mit einer Reihe moralisch bedenklicher Missbrauchsmöglichkeiten verbunden, realistischerweise keine Möglichkeiten gibt, diese Missbrauchsmöglichkeiten ganz oder jedenfalls in einem hinreichenden Ausmaß einzuschränken.


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