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Das ganze menschliche Leben, von der Zeugung bis zum Tod, ist ein kontinuierlicher Prozess. Ist es deshalb nicht völlig willkürlich, dem Embryo weniger Schutz zukommen zu lassen als dem geborenen Menschen?

Dass die Entwicklung eines Menschen einen kontinuierlichen Prozess darstellt, der ohne große Sprünge oder Einschnitte verläuft, wird von kaum jemandem bestritten. Strittig sind jedoch die Folgerungen, die man aus diesem Umstand ziehen kann.

 

Manche sind tatsächlich der Auffassung, dass menschlichen Embryonen dieselbe Würde bzw. derselbe Lebensschutz zukommen müsse wie erwachsenen Menschen. Der menschliche Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang. Daher sei es willkürlich, wenn man einen solchen Einschnitt definieren wolle. Deshalb müsse der Würde- und Lebensschutz bereits mit dem Anfang der embryonalen Entwicklung einsetzen. So hat beispielsweise 1975 das Bundesverfassungsgericht argumentiert.

 

Andere sind dagegen der Auffassung, wer so argumentiere, begehe einen schlichten Fehlschluss. Dass ein Vorgang ein Kontinuum darstellt, also keine „Sprünge“ macht, sagen sie, bedeute keineswegs, dass man keine gut oder willkürfrei begründeten Einschnitte machen könne. So seien wir beispielsweise durchaus in der Lage, zwischen einem Sandkorn und einem Sandhaufen zu unterscheiden – auch wenn niemand sagen könne, welches einzelne Sandkorn aus der Ansammlung von Sandkörnern einen Sandhaufen macht. Ebenso seien wir durchaus in der Lage, zwischen solchen Phasen der menschlichen Entwicklung, ab denen wir Würde und Lebensschutz zuschreiben, und solchen, bei denen wir dies nicht tun, zu unterscheiden – auch wenn möglicherweise niemand den exakten Zeitpunkt angeben kann, ab dem ein Mensch diese Schutzansprüche erwirbt.

 

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