Fötus
Nach deutschem Recht: die Frucht nach Abschluss der Einnistung in den Uterus.
In der Medizin: Leibesfrucht nach Abschluss der Embryonalentwicklung, ab ca. der 9. Woche.
Nach deutschem Recht: die Frucht nach Abschluss der Einnistung in den Uterus.
In der Medizin: Leibesfrucht nach Abschluss der Embryonalentwicklung, ab ca. der 9. Woche.