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Totipotenz

Die Begriffe Totipotenz und Pluripotenz werden in der naturwissenschaftlichen Literatur uneinheitlich verwendet. In der klassischen Embryologie wird die Totipotenz einer Zelle als die Fähigkeit verstanden, sich zu einem ganzen Individuum zu entwickeln.

Pluripotente Zellen dagegen können sich im Sinne der klassischen Embryologie zu zahlreichen Zellen, Geweben oder Organen entwickeln, jedoch nicht zu einem ganzen Individuum. In der Forschung an embryonalen Stammzellen der Maus wird unter Totipotenz die Fähigkeit verstanden, sich nach der Injektion in fremde Blastozysten an der Bildung aller Gewebe einschließlich der Keimbahn zu beteiligen. Andere Definitionen von Totipotenz umfassen die Fähigkeit einer Zelle, sich in alle drei embryonalen Keimblätter oder in alle Zelltypen eines Organismus zu differenzieren. Im Embryonenschutzgesetz (§ 8 ESchG) wird Totipotenz als Fähigkeit zur Ganzheitsbildung definiert

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