Halacha

Halakhah (hebräisch „Gehen“, „Wandeln“), ein allgemeiner Begriff, der das gesamte gesetzliche System des Judentums umfasst. Die Halacha umfasst die Gebote und Verbote der mündlichen und schriftlichen Überlieferung. Im Laufe ihrer Geschichte war sie stetem Wandel unterworfen.

Die Halacha beschreibt den Lebensinhalt u. die Lebensführung, eine Trennung zwischen Säkularem und Religiösem existiert nicht. Ursprünglich bezeichnete Halacha ein bestimmtes Gesetz oder eine Entscheidung, wie z.B. in dem Ausdruck „Dies ist eine Halacha dem Mosheh gegeben am Sinaj“ deutlich wird.

 

Die Halacha besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.

 

Die Begründung einer halachischen Anweisung ist auch durch den Schriftbeweis möglich, doch reicht dieser, weil er grundsätzlich als widerlegbar gilt, ohne die anderen Kriterien nicht aus. Bei umstrittenen Halakhoth (Mz.) gilt der Mehrheitsbeschluß. Bedeutende Sammlungen der Halacha sind in rabbinischer Zeit die Mischna, die Tossefta, die halachischen Midraschim (Midrasch), der babylonische und der jerusalemische Talmud sowie in nachtalmudischer Zeit vor allem die „Mischne Tora“ von Moshe Ben Maimon sowie der Schulkhan Arukh des Josef Karo.

 

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