Nicht einheitlich gebrauchter Begriff. In der Medizin meist die Leibesfrucht von der befruchteten Eizelle oder der Einnistung in den Uterus an bis zum Abschluss der Organbildung etwa 8 Wochen danach; in Abgrenzung zum Fetus.
Nach § 8 des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) gilt als Embryo bereits die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung.