Zustand von Eizellen, bei denen nach Eindringen des Spermiums die Befruchtung begonnen hat, aber noch keine Verschmelzung der Kerne von Ei- und Samenzelle erfolgt ist. Dieses Zellstadium darf nach deutschem Recht eingefroren werden, da es nach dem Embryonenschutzgesetz noch nicht als Embryo gilt.