Artifizielle Keimzellen
Seit einigen Jahren ermöglichen es neue Verfahren der Stammzellforschung, künstliche Keimzellen aus pluripotenten Stammzellen herzustellen. Solche in vitro erzeugten Samen- oder Eizellen bezeichnet man als artifizielle Keimzellen bzw. artifizielle Gameten. Als Quelle kommen dafür vor allem embryonale Stammzellen, Keimbahnzellen und induzierte pluripotente Stammzellen infrage, die im Labor so differenziert werden, dass daraus primordiale oder funktionale Gameten entstehen.
Prinzipiell wird es mit diesen neuen Methoden möglich, befruchtungsfähige Samen- und Eizellen aus unterschiedlichsten Stammzellen eines Menschen zu gewinnen, die sich durch künstliche Befruchtung auch zu Embryonen entwickeln können. Für artifizielle Keimzellen und Embryonen aus pluripotenten Stammzellen ergibt sich daher eine Reihe von Einsatzmöglichkeiten sowohl in der Stammzellforschung als auch in der Fortpflanzungsmedizin. Von ihrem Einsatz in der Forschung erhofft man sich in erster Linie weitere Erkenntnisse über die Entwicklung von Keimzellen sowie über die biologischen Ursachen von Unfruchtbarkeit und erblichen Krankheiten. Aber auch die weitere Erforschung neuer gentechnischer Verfahren, insbesondere moderner Verfahren der Genom-Editierung wie CRISPR-Cas9, wird von manchen als Forschungsziel genannt. Auf lange Sicht versprechen sich manche davon genauere Erkenntnisse darüber, ob und wie sich die Mittel der modernen Gentechnik auch zur Behandlung menschlicher Krankheiten nutzen lassen.
In der Reproduktionsmedizin bieten artifizielle Keimzellen langfristig neuartige Möglichkeiten, um unerfüllten Wünschen nach leiblichen Kindern mit medizinischen Mitteln zu begegnen. Zunächst könnten sie als Alternative zur Samen- und Eizellspende in Betracht gezogen werden. Auch Paare, die aufgrund von Unfruchtbarkeit bislang keine leiblichen Kinder bekommen konnten, könnten so Kinder bekommen, die mit beiden Elternteilen genetisch verwandt sind. Dafür könnten beispielsweise aus den Stammzellen eines Mannes, der auf natürlichem Wege keine funktionsfähigen Spermien ausbildet, künstliche Samenzellen im Labor hergestellt werden und anschließend zur in vivo- oder in-vitro-Fertilisation seiner Partnerin genutzt werden. Der Wunsch nach einem genetisch verwandten Kind könnte aber sogar noch weit mehr Menschen erfüllt werden, wenn sich aus ihren Stammzellen artifizielle Keimzellen gewinnen und zur künstlichen Befruchtung nutzen lassen. Theoretisch könnten damit etwa auch gleichgeschlechtliche Paare leibliche Kinder bekommen, die mit beiden Elternteilen genetisch verwandt sind. Weil sich prinzipiell auch aus den Stammzellen einer Frau künstliche Spermien differenzieren lassen, könnte beispielsweise ein lesbisches Paar sowohl Eizellen als auch Samenzellen aus ihrem eigenen genetischen Material erzeugen lassen und zur Befruchtung nutzen. Denkbar wäre es sogar, dass sowohl die Eizelle als auch die Samenzelle für eine künstliche Befruchtung von einer einzelnen Person stammen, die damit zum alleinigen genetischen Elternteil des Kindes würde.
Aus ethischer Sicht wirft der mögliche Einsatz von artifiziellen Gameten sowohl in der Forschung als auch in der Fortpflanzungsmedizin mehrere Fragen auf. Vier Argumente spielen hierbei eine besonders prominente Rolle. Kontrovers diskutiert wird an erster Stelle der moralische Status von Embryonen, die aus artifiziellen Keimzellen entstehen könnten. Manche vertreten hier die Auffassung, dass Embryonen aus künstlichen Keimzellen einen anderen moralischen Status besitzen als Embryonen, die aus natürlichen Keimzellen entstanden sind. Sie sprechen sich daher für eine Verwendung von artifiziellen Gameten in der Forschung aus, weil sich damit die notorische Knappheit an embryonalen Stammzellen auf eine in ihren Augen ethisch unbedenkliche Weise beheben ließe. Andere finden es dagegen nicht überzeugend, einen moralischen Statusunterschied zwischen Embryonen aus natürlichen Keimzellen und solchen aus artifiziellen Keimzellen zu machen. Für sie hängt die Zuschreibung des moralischen Status von den Eigenschaften und Fähigkeiten eines Individuums ab und nicht von dessen Entstehungszusammenhang oder den leitenden Absichten der Nutzung.
Zur Vorsicht mahnen manche an zweiter Stelle, weil mit dem Einsatz von künstlichen Gameten in der Reproduktionsmedizin unvertretbare medizinische Risiken verbunden seien. Auf dem heutigen Wissensstand der Entwicklungsbiologie sei nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Kinder aus künstlichen Gameten erhöhte Risiken von genetischen Anomalien tragen könnten, die zu Fehlgeburten, Missbildungen oder schweren Krankheiten führen können. Während viele solcher Mutationen bei der natürlichen Fortpflanzung durch die Vereinigung der Keimzellen von beiden Elternteilen korrigiert werden, wächst das Risiko ihrer Vererbung bei artifiziellen Keimzellen. So sind beispielsweise die Effekte des genetischen Imprinting noch nicht gut genug verstanden, um diese mögliche Quelle von genetischen Mutationen und erblichen Krankheiten zu kontrollieren. Und gerade bei Gameten aus iPS-Zellen wächst dieses Risiko von Mutationen, die sich im Laufe eines Lebens anhäufen und in der reprogrammierten Zelle weiterbestehen, sogar noch.
Drittens argumentieren manche, dass mit der Forschung an artifiziellen Keimzellen auch Risiken eines gesellschaftlichen „Dammbruchs“ einhergehen. So könnte damit der Grundstein für weitere Entwicklungen der Keimbahn-Therapie beim Menschen gelegt werden, die letztlich untragbare Risiken für künftige Individuen und Generationen berge. Aber auch ihr Einsatz in der Reproduktionsmedizin berge die Gefahr, dass die ohnehin gefährdeten traditionellen Familienverhältnisse und Rollen noch mehr unter Druck geraten.
An vierter Stelle wird deshalb darüber gestritten, wie weit die reproduktive Autonomie im Umgang mit artifiziellen Keimzellen reichen sollte. Ganz unabhängig von Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus und sexueller Orientierung könnten sich Menschen eines Tages mithilfe artifizieller Keimzellen den Wunsch nach leiblichen Kindern erfüllen, der in unserer Kultur weit verbreitet ist. Das sehen einige als klaren Zugewinn an Möglichkeiten individueller Selbstbestimmung und als „Demokratisierung der Fortpflanzung“. Andere hingegen warnen vor der Aussicht, dass ein Kind beispielsweise nur einen einzigen genetischen Elternteil oder gleichgeschlechtliche Eltern haben könnte. Dies könne, so argumentieren sie, auch für die künftigen Kinder leicht zur psychischen und sozialen Belastung werden.
Literatur
Kreß, Hartmut: Künstliche Herstellung von Gameten und Embryonen aus pluripotenten Stammzellen. Ethische Bewertung, in: Gynäkologische Endokrinologie 4 (2012), S. 238 – 244. Online: https://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/veroeffentlichungen-editionen/kress_gameten_aus_stammzellen_gynaek_endokr_2012_238ff.pdf
Smajdor, Anna/ Cutas, Daniela: Artificial Gametes. Background Paper Nuffield Council on Bioethics, o.O. 2015, Online: http://nuffieldbioethics.org/wp-content/uploads/Background-paper-2016-Artificial-gametes.pdf
Kreß, Hartmut: Künstliche Herstellung von Gameten und Embryonen aus pluripotenten Stammzellen. Ethische Bewertung, in: Gynäkologische Endokrinologie 4 (2012), S. 238 – 244. Online: https://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/veroeffentlichungen-editionen/kress_gameten_aus_stammzellen_gynaek_endokr_2012_238ff.pdf
Smajdor, Anna/ Cutas, Daniela: Artificial Gametes. Background Paper Nuffield Council on Bioethics, o.O. 2015, Online: http://nuffieldbioethics.org/wp-content/uploads/Background-paper-2016-Artificial-gametes.pdf