Stammzelltherapie

Das folgende Szenario beruht auf einer wahren Begebenheit (England, 2001). In Deutschland wäre es momentan (2010) illegal.

Laura, 6 Jahre, wird wohl nicht älter als 45 Jahre werden, da sie an einer seltenen Erbkrankheit leidet, die sich Beta-Thalassämie nennt. Die Krankheit ist extrem belastend, Patienten leiden unter Organschäden, Knochenfehlbildungen, Wachstumsstörungen und schubweise auftretenden, sehr schmerzhaften Fieberattacken.

Damit sie überhaupt eine Chance hat, dieses Alter zu erreichen, müssen ihr an fünf Tagen in der Woche mittels einer sehr schmerzhaften Prozedur über Nacht zehn Milliliter Desferal injiziert werden. Außerdem muss sie alle 2-4 Wochen eine Bluttransfusion erhalten.

Es gibt aber möglicherweise einen Weg, Laura komplett zu heilen: Bei einer Therapie mit bestimmten Zellen, die aus der Nabelschnur von verwandten Embryonen gewonnen werden können, besteht eine 90% Heilungswahrscheinlichkeit. Leider kommt nicht jeder Embryo dafür in Betracht, denn er müsste genetisch zu Laura passen. Bei jeder weiteren, „natürlichen“ Schwangerschaft von Lauras Mutter besteht die Gefahr, dass das neue Kind auch krank ist.

Es gibt jedoch eine moderne Methode, mit der man testen kann, ob ein Embryo gesund und als Spender geeignet ist. Lauras Mutter müsste sich künstlich befruchten lassen, um 6-8 Embryonen im Labor herzustellen. Diese Embryonen würden dann darauf hin getestet werden, ob sie in ihrer Nabelschnur die passenden Zellen für Laura bilden würden.

Ist das der Fall, kann man den entsprechenden Embryo in die Gebärmutter von Lauras Mutter einpflanzen. Er wächst dort normal heran und ihm könnten gefahrlos die Zellen für Lauras Heilung aus der Nabelschnur entnommen werden. Danach könnte der Embryo problemlos weiter wachsen und Laura hätte bald ein neues Geschwisterkind.

Embryonen, die nicht eingepflanzt wurden, werden allerdings tiefgekühlt gelagert (Kryokonserviert). Dabei werden sie im Laufe der Zeit wahrscheinlich absterben, denn es ist nicht garantiert und von Lauras Eltern auch nicht geplant, dass sie ebenfalls irgendwann eingepflanzt werden. Die Eltern überlegen nun, ob Sie diese Methode anwenden oder nicht:

Einerseits möchten sie ihrer Tochter gerne helfen und wollen, dass sie gesund wird. Andererseits haben sie Bedenken für Lauras Heilung andere Embryonen, die biologisch auch ihre eigenen Kinder sind, erst herzustellen und dann im Tiefkühler möglicherweise absterben zu lassen. Ihnen ist außerdem klar, dass sie mit der Auswahl eines passenden Embryos eine Selektion betreiben indem sie bestimmen, welcher leben darf und welcher im Tiefkühler bleiben muss. Darüber hinaus würde die gezielte Herstellung von Embryonen zur Heilung von Laura auch gleichbedeutend mit einer Instrumentalisierung des neuen Kindes sein.

Aufgaben:

  1. Wie würden Sie spontan entscheiden? Führen Sie eine Abstimmung in der Klasse durch!
  2. Welche Entscheidungsmöglichkeiten gibt es für Lauras Eltern in der oben genannten Situation? Welche Folgen hätten die verschiedenen möglichen Entscheidungen?
  3. Welche Werte und Normen sind dabei betroffen?
  4. Sammeln Sie Argumente für die verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten und ordnen Sie diese in einer Rangfolge. Hier können Sie sich über weitere Argumente zur Stammzellforschung informieren.
  5. Wie lautet Ihr Urteil nun, nachdem Sie die Aufgaben 1-4 bearbeitet haben? Begründen Sie bitte!

Tiefergehende Informationen

Modifiziert nach: www.schule-bw.de,

authentischer Fall: http://wissen.spiegel.de

 

Exemplarische Dilemmadiskussion (nach Hößle, 2006 )

Diese Analyse ist an tatsächliche Analysen von Schülern der 12. Klasse angelehnt. Daher sind die Angaben als Beispiele für mögliche Schülerantworten zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Schritt 1: Definieren des Dilemmas

Durch das Verfahren der PID wird den Eltern von Lisa die Möglichkeit gegeben, ihr Kind mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu heilen. PID ist aufgrund seiner ethischen Fragwürdigkeit in Deutschland nicht erlaubt, wird jedoch in England und auch anderen europäischen Ländern wie z.B. Dänemark durchgeführt. Durch eine Selektion der Embryonen kann mit diesem Verfahren der beste Embryo ausgesucht und eingepflanzt werden. Der Beste ist in diesem Fall der Embryo, der als Spender für Lisa geeignet ist. Die übrigen Embryonen werden mit Hilfe der Kryokonservierungstechnik tiefgefroren. Ihr Überleben ist sehr unsicher, da sie nach der Selektion für Lisas Eltern nicht mehr zweckmäßig und dadurch „überzählig“ sind. Nur eine Adoption oder ein späteres Austragen durch Lisas Mutter könnte ihr Leben retten, da sie ansonsten wohl im Tiefkühler absterben würden. Demgegenüber steht die 6-jährige Lisa, die durch ihre Krankheit eine sehr geringe Lebenserwartung hat und fast täglich die Schmerzen der Therapie über sich ergehen lassen muss. Dies stellt neben dem Leid der betroffenen Lisa auch eine psychische Belastung für ihre

Angehörigen dar. Das Dilemma besteht demnach in der Entscheidung, entweder Lisa ihrem

natürlichen Schicksal zu überlassen, oder zu ihrer möglichen Heilung ein passendes Baby als Spender herzustellen und dadurch den wahrscheinlichen Tod anderer Embryonen in Kauf zu nehmen. Egal wie sich die Eltern entscheiden, entweder verletzen sie das Recht auf Leben, Würde und Selbstbestimmung der Embryonen, oder sie verwehren Lisa das Recht auf

eine mögliche Leidverminderung bzw. auf Heilung und somit auf ein längeres Leben.  

Schritt 2: Nennen von Handlungsoptionen

Es bestehen zwei Handlungsoptionen, die bereits durch die Definition des Dilemmas deutlich werden. Demnach besteht zum einen die Möglichkeit, ein Geschwisterkind künstlich herzustellen, das die Eigenschaften besitzt, Lisa retten zu können. Damit würde der mögliche Tod der „überzähligen“ Embryonen in Kauf genommen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, das Leben der Embryonen zu schützen und Lisa weiterhin konventionell zu behandeln. Dies hätte weitere Schmerzen für Lisa, ihren verfrühten Tod und die weitere Belastung der Angehörigen zur Folge. Weitere Optionen, die aus der Beschreibung des Dilemmas nicht direkt hervorgehen könnten, z. B. der Versuch der Eltern sein, es weiterhin mit natürlichen Schwangerschaften zu versuchen, oder weiterhin nach passenden Spendern für Lisa zu suchen.  

Schritt 3: Aufzählen ethischer Werte

In diesem Schritt werden ethische Werte genannt, welche möglicherweise durch die jeweilige Option berührt bzw. verletzt werden. Zu diesen gehören bei der Wahl der ersten Handlungsoption („Spenderbaby“) beispielsweise die Würde des erzeugten Menschen, der ausschließlich zum Zweck der Heilung eines anderen Menschen hergestellt wird. Seine willkürliche Erzeugung, die

Selektion aus zweckmäßigen Gründen und die Nutzung seiner Stammzellen ohne seine Zustimmung verletzen ebenso sein Recht auf Selbstbestimmung. Dadurch, dass die „überzähligen“ Embryonen wahrscheinlich im Tiefkühler absterben, wird zudem das Recht auf Unversehrtheit und deren Recht auf Leben verletzt. Ebenso haben diese Embryonen ein Recht auf Würde, welches durch die Hinnahme ihres Todes ebenfalls verletzt würde. Durch die Wahl der zweiten Handlungsoption (konventionelle Behandlung) könnte das Recht auf Leben der Tochter Lisa verletzt werden, da sie wahrscheinlich schon mit 45 Jahren sterben muss. Ebenso würde das Recht auf Leidminderung für Lisa sowie die Pflicht der Eltern und Mediziner zur

Leidverminderung heilbarer Patienten verletzt. Die Verweigerung einer möglichen Therapie hätte weitere regelmäßige Schmerzen für Lisa zur Folge. Auch das Recht auf Leidminderung der Angehörigen, welche die Krankheit Lisas psychisch belastet, könnte an dieser Stelle als berührter ethischer Wert genannt werden. Schließlich könnte die Lebensqualität der gesamten Familie durch eine Therapie verbessert werden.   

Schritt 4: Unterscheiden zwischen utilitaristischer und deontologischer Argumentationsweise

Hier sollen die genannten Argumente den jeweiligen ethischen Traditionen zugeordnet werden. Im vorliegenden Dilemma könnten Argumente aus utilitaristischer, also einer stark nutzenorientierter Sichtweise z.B. die Verlängerung von Lisas Leben oder der Forschungsfortschritt durch die Etablierung neuer Heilungsmethoden sein. Durch diese neuen Methoden könnte Patienten weltweit geholfen werden, viele Leben könnten dadurch gerettet werden. Weiter könnte man mit der Abnahme von Lisas Schmerzen argumentieren. Ebenso wäre eine geringere Belastung der Angehörigen eine Folge der Behandlung und somit Gegenstand eines utilitaristischen Arguments. Diese Argumente würde man auf Seiten der Verfechter der ersten Handlungsoption vermuten. Aspekte der Gegenargumente derselben ethischen Denktradition könnten der Tod der „überzähligen“ Embryonen oder das psychische Leid des hergestellten Menschen sein. Als Folge der Behandlung könnte auch ein mögliches schlechtes Gewissen der Familie, welches sie später gegenüber den toten Embryonen verspüren könnte, genannt werden. Ebenfalls utilitaristisch geprägt ist die Argumentation, dass eine Etablierung dieser Behandlungsweise den Menschen langfristig zum Ersatzteillager degradiere.

Deontologisch geprägte Argumente beziehen sich auf universell geltende, objektive Werte und Pflichten. Solche Argumente für eine PID-Behandlung könnten das Recht und die Pflicht zur Leidverminderung Lisas zum Inhalt haben. Ebenso Lisas Recht auf Leben könnte Bestandteil einer Argumentation aus deontologischer Sicht sein. Dieses Recht, sowie auch das Recht auf Würde steht in der deontologischen Denktradition über allem und lässt sich nicht durch vermeintlich gute Folgen aufwiegen oder revidieren. Inhalte deontologisch geprägter Argumente gegen eine PID wären beispielsweise die Forderung zum Schutz der Menschenwürde und die

Mahnung zur Pflicht des Lebensschutzes der Embryonen. In diesem Dilemma wird der Konflikt aus deontologischer Sicht besonders deutlich. Das Lebensrecht von Lisa wird gegen das Lebensrecht der Embryonen aufgewogen.

 

Schritt 5: Begründete Urteilsfällung und Diskussion andersartiger Urteile

Es folgt exemplarisch eine schriftliche Schülerantwort, die in Unterrichtserprobungen zu dem besprochenen Dilemma gegeben wurde. Insgesamt trat bei der Erprobung im Unterricht eine ganze Bandbreite von Begründungsmustern auf:  

„Anstelle von Lisas Eltern würde ich mich gegen diese Methode entscheiden. Zwar kann Lisa geholfen werden, wodurch sie eine höhere Lebenserwartung hätte. Durch ihre Krankheit leidet sie sehr stark und nach der „erfolgreichen“ Behandlung hätte Lisa ein Geschwisterkind. Es sprechen jedoch viele weitere Gründe gegen eine solche Methode: Die tiefgekühlten Embryonen, d.h. Leben, wenn auch ungeboren, sterben ab. Die Embryonen könnten auch das Gen für Thalassämie tragen, somit wäre es möglich, dass es gar keinen „passenden“ Embryos gibt. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Eltern die Embryonen als ihre Kinder ansehen würden, und deren Tod im Tiefkühler somit auch eine psychische Belastung für sie sein könnte.“  

Schritt 6: Aufzählen von Konsequenzen, die das eigene und das andersartige Urteil implizieren

Hier sollen alle Konsequenzen aufgelistet werden, die sich durch das eigene und das gegensätzliche Urteil ergeben. Im Falle einer Entscheidung für die PID-Behandlung wären die positiven Konsequenzen beispielsweise eine 90%ige Heilungswahrscheinlichkeit für Lisa, sowie die dadurch entstehende Leidverminderung und die damit verbundene Wiederherstellung des Familienglücks. Als negative Konsequenzen könnten der Tod der Embryonen oder die Herabstufung des Menschen zum Ersatzteillager genannt werden. Ebenso könnte auf Dauer die Psyche der Eltern und auch Lisas Psyche unter dem schlechten Gewissen gegenüber den geopferten Embryonen leiden. Mögliche psychische Probleme könnten sich auch für das hergestellte Spendergeschwisterkind auftun, wenn ihm klar wird, dass es nur als Mittel zum Zweck erzeugt wurde. Der Lebensschutz der Embryonen und der Erhalt deren Menschenwürde könnten als positive Konsequenzen des gegenteiligen Urteils, also hier einer Ablehnung der PID, genannt werden. Die Weiterführung der schmerzhaften Therapie im Einklang mit der geringen Lebenserwartung Lisas sowie die leidvolle Ungewissheit der Familie könnten wiederum als negative Konsequenzen für eine solche Ablehnung angebracht werden.  

Schritt 7: Erneute Reflexion des Urteils

Nach der Erarbeitung aller Konsequenzen werden die Schüler dazu angehalten, ihr Urteil nochmals zu reflektieren. Damit soll den Schülern nach dem fünften Schritt eine Möglichkeit zum Richtungswechsel eingeräumt werden, da die Realisierung nicht bedachter Folgen zu diesem Zeitpunkt immer noch zu einem andersartigen Urteil führen könnte.

 

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