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Künstliche Befruchtung

In vitro Fertilisation (IVF)

Eine der Behandlungsoptionen bei unerfülltem Kinderwunsch stellt die künstliche Befruchtung (in vitro Fertilisation, IVF) dar, bei der Ei- und Samenzelle im Labor zusammengebracht werden und so noch außerhalb des Körpers die ersten Stufen der Embryonalentwicklung ablaufen.

Anschließend werden – nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz - maximal drei Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingebracht, von denen statistisch ein Embryo sich einnistet und auf natürlichem Wege ausgetragen wird.

 

Künstliche Befruchtung

Gewinnung von Eizellen / Eizellspende:

Zur Gewinnung der Eizellen für die künstliche Befruchtung (IVF) muss die Frau mit einem Hormon-Cocktail behandelt werden, um die zeitgleiche Gewinnung mehrerer Eizellen zu ermöglichen. Diese Behandlung hat eine Reihe unerwünschter Nebenwirkungen: Häufig sind Schmerzen im Unterleib, Übelkeit und Stimmungsschwankungen. In seltenen Fällen kann es zu einem sogenannten Überstimulations-Syndrom kommen, bei dem es zu Bauchwasser (Aszites) und Atemnot sowie zu einer Eindickung des Blutes mit Thrombosegefahr kommen kann. Die Angaben des Risikos für das Überstimulations-Syndrom insgesamt schwanken je nach Untersuchung zwischen 0,5% und 5%. Allerdings kann das Überstimulations-Syndrom in extrem seltenen Fällen auch zum Tod der behandelten Frau führen. Eine verlässliche Angabe zum Risiko hierfür gibt es nicht.

Woher stammen „überzählige“ Embryonen?

In einem Behandlungszyklus werden sinnvollerweise nur maximal drei Embryonen transferiert, um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. Weil aber in der Regel mehr als die dafür benötigten drei Eizellen während der nicht unproblematischen hormonellen Überstimulation gewonnen werden, wird angestrebt, diese für weitere Behandlungszyklen verwenden zu können, falls die erste Behandlung nicht erfolgreich war. Allerdings können frisch gewonnene unbefruchtete Eizellen nur sehr ineffizient eingefroren und wieder aufgetaut werden.

 

Da sich befruchtete Eizellen wesentlich besser einfrieren und wieder auftauen lassen, ist es international gebräuchlich, alle verfügbaren Eizellen in vitro zu befruchten und diejenigen, die nicht für die erste Behandlung eingesetzt wurden, für weitere Zyklen einzufrieren. Dieses Verfahren ist mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz nur dann konform, wenn die befruchteten Eizellen noch vor der vollendeten Verschmelzung von Eizellkern und Samenzellkern eingefroren werden. Diese Zäsur ist biologisch recht willkürlich, da mit dem Eindringen oder Einbringen des Spermiums eine komplexe Kaskade abläuft, während der die beiden sogenannten Vorkerne der Ei- und Samenzellen zusammengeführt werden, anschließend ihre Kernhülle verlieren, um sich dann nach der DNS-Verdopplung während der ersten Zellteilung in die beiden Tochterzellen aufzuteilen.

 

Streng genommen findet aus biologischer Sicht die durch das deutsche Embryonenschutzgesetz so bedeutsame „Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“ nicht als konkreter Schritt in der Entwicklung statt. Stattdessen lösen sich vielmehr die Kernmembranen auf und die erste Zellteilung beginnt.

Wenn die IVF-Behandlung im ersten Zyklus bereits erfolgreich war, bleiben die übrigen eingefrorenen Embryonen (zumindest vorerst) ungenutzt, so dass weltweit hunderttausende „überzählige“ Embryonen vorhanden sind. Da nach deutschem Embryonenschutzgesetz befruchtete Eizellen im Vorkern-Stadium noch keine Embryonen sind, lagern genau genommen in Deutschland keine solchen überzähligen Embryonen. Allerdings gibt es einzelne Fälle, bei denen die Behandlung nach Generierung der Embryonen aufgrund von plötzlichen Erkrankungen oder anderen schicksalhaften Ereignissen abgebrochen wurde und somit auch in Deutschland wohl wenige hundert überzählige Embryonen vorhanden sind.

 

 

Verwendung „überzähliger“ Embryonen

 

Da es in Deutschland streng genommen keine „überzähligen“ Embryonen gibt, beziehen sich folgende Überlegungen im Wesentlichen auf das Ausland.

Prinzipiell gäbe es drei Möglichkeiten, wie mit den „überzähligen“ Embryonen verfahren wird:

  1. Sie bleiben für immer tief gefroren bzw. werden schlicht vernichtet.
  2. Man gibt sie für Paare zur Adoption frei, die auch mittels künstlicher Befruchtung keine eigenen Kinder bekommen können. Solche sogenannten „snow flake babies“ (weil sie gefroren gelagert wurden, nennt man sie Schneeflocken) wurden in den USA schon ausgetragen. Die Zahl der „überzähligen“ Embryonen übersteigt aber die Nachfrage nach Adoptivembryonen um ein Vielfaches.
  3. Sie werden für die Forschung zum Ableiten von embryonalen Stammzellen gespendet: Die mittels IVF erzeugten Embryonen können sich prinzipiell in der Zellkulturschale bis zum Blastozystenstadium entwickeln. Für die weitere Embryonalentwicklung ist aber die Implantation in die Gebärmutter erforderlich, so dass in vitro eine Entwicklung über das Blastozystenstadium hinaus nicht möglich ist.
    Bis dahin laufen die Stadien der Präimplantations-Embryonen in vitro aber weitgehend ungestört ab, so dass die Blastozysten eine voll funktionsfähige innere Zellmasse mit pluripotenten Zellen besitzen, aus denen sich sämtliche Zellen des Organismus bilden können. Wird diese innere Zellmasse mechanisch oder mit Hilfe immunologischer Methoden aus der Blastozyste isoliert, können die Zellen unter geeigneten Zellkultur-Bedingungen ihren pluripotenten Status beibehalten und nahezu unbegrenzt vermehrt werden. Diese in vitro-Derivate pluripotenter Zellen werden embryonale Stammzellen genannt und sie besitzen weiterhin alle wesentlichen Merkmale ihrer natürlichen Ursprungszellen.
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