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Exemplarische Dilemmadiskussion

Für die Auseinandersetzung mit moralischen Aussagen und Wertungen im Unterricht eignen sich besonders authentische Entscheidungssituationen, in denen die Wahl zwischen zwei oder mehreren Handlungsalternativen besteht.

Jedoch widersprechen sie alle bestimmten moralischen Prinzipien, Werten oder Normen, so dass es keine ideale Lösung gibt. Sind die betroffenen Werte für einen persönlich relevant, so befindet man sich in einem moralischen Dilemma.

 

Die hier beschriebene Situation lässt sich sehr gut mit der Dilemmamethode  unterrichten. Diese Methode dient der systematischen Förderung ethischer Urteilskompetenz im Unterricht. An die Beschreibung der Situation ist eine exemplarische Dilemmadiskussion angeschlossen.

Der Text ist bewusst knapp gehalten und soll die Fakten so neutral beschreiben, dass sich Schüler relativ unbeeinflusst ein eigenes Urteil bilden können. Die geschilderte Sachlage ist authentisch, allerdings ist die Heilung von Querschnittslähmung beim Menschen derzeit noch nicht möglich, hierfür muss noch weiter geforscht werden (vgl. Text zu den medizinischen Möglichkeiten der Stammzellforschung , LINK).

Exemplarische Dilemmadiskussion (nach Hößle, 2006)

1. Schritt: Definieren des Dilemmas

Eine Lockerung der Gesetzgebung bezüglich der Stammzellforschung in Deutschland würde es den Wissenschaftlern ermöglichen, mit Hilfe von embryonalen Stammzellen neue Behandlungsverfahren zu entwickeln, mit denen derzeit noch unheilbare Krankheiten oder nicht therapierbare Verletzungen geheilt bzw. behandelt werden könnten. So könnte auch ein Verfahren entwickelt werden, das Sebastians Querschnittslähmung heilen könnte und durch die er so wieder ein normales Leben führen könnte.

 

Wird die Gesetzgebung also geändert, könnte das Leid vieler Patienten vermindert werden und ihre Aussichten auf eine zukünftige Heilung ihrer Erkrankungen würden steigen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass bei der Forschung an embryonalen Stammzellen Embryonen „verbraucht“ und, weil es sich um Menschen handelt (je nach Standpunkt), getötet werden müssen. Es handelt sich zwar um Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig bleiben, die aber dennoch das Potenzial haben, sich zu einem vollständigen Individuum, zu einem Menschen, entwickeln zu können. In dieser Dilemmageschichte steht demnach die Chance auf Leidverminderung oder gar Heilung von Patienten dem Recht auf Leben des Embryos sowie seinem Recht auf Würde gegenüber.

2. Schritt: Aufzählen der Handlungsoptionen

Bezogen auf das Fallbeispiel „Querschnittslähmung“ sind zwei Handlungsoptionen zu benennen, die sich gegenüber stehen. Zum einen können sich die Schülerinnen und Schüler für eine neue Gesetzgebung aussprechen, die die Forschung an embryonalen Stammzellen zulässt bzw. für die Wissenschaftler vereinfacht, wodurch die Entwicklung neuer Therapieverfahren ermöglicht wird oder sie Verbieten diese Art der Forschungsarbeit, bei der die Embryonen zwangsläufig getötet werden müssen.

3. Schritt: Aufzählen ethischer Werte

In dieser Phase sollen durch die Schülerinnen und Schüler ethische Werte genannt werden, die durch die jeweilige Handlungsoption berührt bzw. verletzt werden. Entscheiden sich die Lernenden gegen die Änderung des Gesetzes und damit gegen die Freigabe der Forschung an embryonalen Stammzellen, so wird zunächst das Recht auf Forschungsfreiheit verletzt. Damit einhergehend werden auch die Rechte der betroffenen Patienten verletzt, die sich durch die Erkenntnisse aus der Forschungsarbeit Hilfe und Heilung erhoffen.

 

Entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler gegen die Freigabe der Forschung, so wird das Recht der Patienten auf Leidvermindung und das Recht auf Heilung verletzt. Des Weiteren hat der Patient das Recht auf Unversehrtheit und auf Hilfeleistung, dem durch die Entscheidung nicht entsprochen wird.

 

Das Recht des Betroffenen auf Würde und Verbesserung der Lebensqualität werden ebenfalls verletzt. Aus Sicht der Forscher bzw. der Ärzte ist darüber hinaus noch die Pflicht zur Hilfeleistung zu nennen. Diese sind, wenn die Gesetzgebung nicht verändert wird, nicht in der Lage, den Patienten mit allen möglichen und machbaren Mitteln zu helfen. Entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für die Freigabe der Forschung an embryonalen Stammzellen, so werden die oben genannten Werte gewahrt. So wird dem Recht der Forschung auf Freiheit nachgekommen, die Ärzte könnten ihrer Pflicht zur Hilfeleistung nachkommen, das Leid des Patienten könnte vermindert werden, wodurch die Lebensqualität steigen könnte und so die Würde der betroffenen Personen gewahrt bliebe.

 

Infolge der Freigabe der Stammzellforschung werden demgegenüber Werte, die den Embryo betreffen, verletzt. Der Embryo besitzt, egal ob er auf natürlichem Wege oder durch in vitro-Fertilisation erzeugt wurde, das Potenzial, sich zu einem vollständigen Individuum zu entwickeln. Demnach kommt ihm auch das Recht auf Würde und das Recht auf Leben zu, welche in diesem Falle verletzt werden würden. Hier kommen evtl. unterschiedliche Auffassungen zum Status des Embryos zum tragen, vgl. LINK zu Argumenten zum Status des Embryos. Des Weiteren würden die Embryonen für Forschungszwecke instrumentalisiert. Sie verlieren demnach als Lebewesen ihr Recht auf Selbstbestimmung und ihr Recht auf Unversehrtheit.

4. Schritt: Unterscheiden zwischen deontolgischer und konsequentialistischer Argumentationsweise

Bei der deontologischen Argumentationsweise ist es das Ziel des Handelns, dem Menschen oder anderen Lebewesen gerecht zu werden und die ihnen zugesprochenen Rechte zu wahren. Bestimmte Werte werden dabei als absolut und unumstößlich angesehen. Das heißt, dass hier Argumente verwendet werden, die sich nicht auf die Folgen der Entscheidung beziehen. Berufen sich die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Argumentation auf das Recht auf Leben, die Würde oder die Selbstbestimmung des Embryos, so sind diese der deontologischen Sichtweise zu zuschreiben.

Ebenso gehören Argumente in diese Kategorie wie das Recht der Forschung auf Freiheit und das Recht Sebastians auf Hilfeleistung, da sie sich allein auf ein Recht beziehen und die Folgen der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

 

Begründen die Schülerinnen und Schüler ihre Entscheidung jedoch mit Argumenten, die auf die Folgen der Handlung abzielen, so sind diese der konsequentialistischen Argumentationsweise zuzuordnen. Bezogen auf das oben genannte Fallbeispiel könnten unter dieser Kategorie Argumente der Schülerinnen und Schüler fallen, wie die Aussicht auf neuartige Behandlungsmethoden, die mit Hilfe der Forschung an embryonalen Stammzellen entwickelt werden könnten. Das Leid vieler Patienten könnte vermindert oder gar dauerhaft geheilt werden. Ein weiteres utilitaristisches Argument wäre eine mögliche Entlastung des Gesundheitssystems. Indem viele derzeit noch unheilbare Krankheiten dauerhaft therapiert werden könnten, würden die hohen Kosten für die mitunter aufwändige Pflege der Patienten

entfallen.

 

Dies hätte aber die Konsequenz, dass der Tod der Embryonen in Kauf genommen würde, da diese für Forschungszwecke abgetötet werden müssten. Des Weiteren ist die Instrumentalisierung der Embryonen für die Forschung ein utilitaristisches Argument gegen die Stammzellforschung. In solch einem Fall würde der Embryo seinen Status als Lebewesen verlieren und vielmehr als Material für die Forschung bzw. als „Medikament“ für die Patienten verwendet werden. Schüler sollen erkennen, dass ein utilitaristisches Urteil zu einer Verletzung eines deontologischen Wertes führen kann, während ein deontologisches Urteil in der Regel die Folgen außer Acht lässt.

Die hier aufgeführten Beispiele für Argumente dienen nur der Verdeutlichung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der jeweiligen Unterrichtssituation könnten weitere Argumente durch die Schülerinnen und Schüler herausgearbeitet werden.

5. Schritt: Begründete Urteilsfällung und Diskussion andersartiger Urteile

Bezogen auf das oben abgebildete Fallbeispiel könnte ein mögliches Urteil der Schülerinnen und Schüler folgendermaßen aussehen: Eine Schülerin bzw. ein Schüler könnte zur Begründung ihrer bzw. seiner Entscheidung gegen die Freigabe der Forschung an embryonalen Stammzellen angeben, dass kein Leben für die Verminderung von Leid oder für die Heilung anderer geopfert werden dürfe. Die Forschung biete zwar die Hoffnung auf neuartige Therapieverfahren, aber er/sie könne nicht mit der Gewissheit leben, dass für seine/ihre Gesundheit ein anderes Leben, in diesem Fall das Leben der Embryonen, geopfert werden müsse.

Die Schülerin oder der Schüler könnte des Weiteren angeben, das sie/er den Embryo bereits als Menschen ansehe und ihm damit die selben Rechte zuzusprechen seien, wie Kindern oder erwachsenen Menschen. Allerdings besteht der Unterschied, dass ein Embryo sich nicht artikulieren, also nicht wehren könne. Menschen dürften nicht „Gott spielen“ und über Leben

und Tod entscheiden.

6. Schritt: Aufzählen von Konsequenzen, die das eigene und das andersartige Urteil implizieren

Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Schritt die Konsequenzen, welche in der Folge des eigenen Urteils entstehen und anschließend auch die Konsequenzen der anderen Urteilsmöglichkeiten aufzeigen. Es sollen einige exemplarische Konsequenzen genannt werden, um diesen Schritt der Dilemmaanalyse zu illustrieren. Auf das Fallbeispiel der Querschnittslähmung bezogen, könnten die Lernenden, die sich für eine Freigabe der Forschung aussprechen, neue Therapieverfahren nennen, die dem Wohle der gesamten Menschheit dienen könnten. So könnten bislang unheilbare Krankheiten geheilt werden. Darüber hinaus sind auch Konsequenzen für Sebastian und sein Umfeld zu erwähnen. Sebastian könnte wieder ein normales Leben führen.

 

Da die Pflege des Sohnes wegfällt, würde sich nicht nur seine Lebensqualität, sondern auch die seiner Eltern verbessern. Des Weiteren würde Sebastian wieder die Chance gegeben werden, sich in sein gewohntes Umfeld zu integrieren. Negative Konsequenz dieses Urteils wäre nicht nur der Tod der Embryonen sondern vielmehr, dass die Embryonen für die Zwecke anderer instrumentalisiert würden.

7. Schritt: Erneute Reflexion des Urteils

An dieser Stelle sollen die Schülerinnen und Schüler aufgrund der vorab genannten Konsequenzen ihr eigenes Urteil überdenken. Da nach Schritt 5. dieser Methode die Schülerinnen und Schüler möglicherweise neue Aspekte kennen gelernt haben, die ihr zuvor gefälltes Urteil als revisionsbedürftig erweisen, wird ihnen in diesem abschließenden Schritt die Möglichkeit gegeben, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und sich gegebenenfalls für ein anderes Urteil zu entscheiden.

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