Online-Ethiktest

Die folgenden 10 Fragen sollen dazu dienen, Ihrer persönlichen Haltung zum Thema Stammzellforschung näher zu kommen.

Bitte lesen Sie sich die Statements aufmerksam durch und geben Sie am Ende jeweils den Buchstaben ein, der Ihrer Haltung am ehesten entspricht. Sie dürfen zu jeder Frage nur einen Buchstaben eingeben. Am Ende wird jeder Antwort eine bestimmte Punktzahl zugeteilt und Sie erhalten eine detaillierte Beschreibung Ihrer Position.

Es geht jedoch nicht um richtig oder falsche Antworten oder darum, möglichst viele Punkte zu erhalten. Es geht vielmehr darum, dass Sie sich selbst vor Augen führen, zu welcher Ethikposition Sie tendieren.


1: „Heilen als oberstes Gebot“

Wenn es stimmt, dass man mit den Ergebnissen der embryonalen Stammzellforschung Krankheiten heilen kann, die heute noch als unheilbar gelten (z.B. Parkinson, Querschnittlähmung, Diabetes, Herzinfarkt), dann muss man das auf alle Fälle tun!

  1. Dem stimme ich absolut zu. Die Aussicht, tausenden oder sogar Millionen Menschen helfen zu können, ist phantastisch. Dafür kann man ein paar Embryonen, die nicht für die Einpflanzung in die Gebärmutter bestimmt waren, verwenden.
  2. Dem stimme ich zu und würde noch einen Schritt weiter gehen: Ich finde, auch wenn dadurch nur ein Menschleben gerettet werden kann, kann man das tun. Embryonen leiden nicht und sind erst recht noch keine geborenen Menschen.
  3. Das ist nicht richtig. Es ist zwar ganz furchtbar, dass es solche Krankheiten gibt und Menschen so leiden müssen und man muss versuchen, dieses Leid zu lindern. Embryonen dürfen aber auf keinen Fall als „Ersatzteillager“ mißbraucht und getötet werden. Ich würde auch nicht wollen, dass mich jemand tötet, nur um Herz, Leber oder Nieren einem kranken Menschen transplantieren zu können.
  4. Ich finde es zwar wichtig, dass man versucht, Schwerstkranken zu helfen. Ich finde, man darf dafür aber nur Embryonen töten, wenn aktuell lebende Menschen damit gerettet werden können. Es darf nicht sein, dass heute lebende Embryonen für irgendwelche noch nicht existierende Menschen geopfert werden.

2: „Zellen sind einfach Zellen“

Ein Embryo besteht aus Zellen. Diese Zellen bestehen unter anderem aus einem Zellkern mit Chromosomen und Genmaterial. Aus den embryonalen Zellen entwickeln sich z.B. das Herz oder die Haut, aber das Genmaterial ist immer dasselbe. Deswegen sollte man die Zellen des Embryo auch nur als Zellen betrachten.

  1. Genau. Deswegen ist es wirklich unproblematisch, mit embryonalen Stammzellen zu forschen. Es sind ja nur Zellen. Wenn ich mich aufschürfe und etwas Blut verliere, verliere ich im Blut vorkommende (adulte) Stammzellen. Und das ist ethisch völlig unbedenklich.
  2. Es stimmt zwar, dass das nur Zellen sind, man muss jedoch bedenken, dass sich daraus ein Mensch entwickeln kann. Und dass zwischen einem Menschen und einem Zellhaufen ein Unterschied besteht, ist doch klar. Allerdings besteht zwischen einem erwachsenen Menschen und einem Embryo auch ein Unterschied. Ich bin der Meinung, dass man mit embryonalen Stammzellen forschen darf, wenn damit Krankheiten geheilt werden können.
  3. Das stimmt nicht. Der Embryo entwickelt sich zu einem geborenen Menschen. Der Embryo ist deswegen nicht nur Zellhaufen, sondern in erster Linie menschliches Leben! Ich finde, man darf nur mit embryonalen Stammzellen forschen, wenn es keine Alternative gibt und ein wirklich ethisch qualifizierter Konflikt besteht.
  4. Das stimmt nicht. Der Embryo ist mit einem lebenden Menschen gleichzusetzen, er muss immer wie ein lebender Mensch behandelt werden. Ich finde, da darf es auch überhaupt keine Ausnahmen geben.

3: „Embryo und geborener Mensch gehören zusammen“

Auch wenn ich mich nicht erinnern kann, habe ich trotzdem das Gefühl, dass der Embryo im Bauch meiner Mutter natürlich auch schon ich war. Der Embryo und der geborene Mensch sind identisch.

  1. Genau! Jeder Embryo ist in seiner Anlage zur ganzen Person einzigartig und deshalb zu schützen, egal, ob er in der Gebärmutter oder im Reagenzglas entwickelt wird. Ich finde, wer sich das klar macht, der beschränkt automatisch die Forschungstätigkeit auf das absolut Notwendige.
  2. Genau, die Einmaligkeit beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Ich bin absolut dagegen, sich zu überlegen, ob die Einmaligkeit nicht doch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wer das tut, der will ja nur Argumente dafür, an Embryonen zu forschen. Und das darf auf keinen Fall passieren!
  3. Das finde ich überhaupt nicht. Vielleicht sind die genetischen Anlagen dieselben, aber mehr als ein Zusammenkommen von unterschiedlichen Desoxyribonukleinsäuren (DNS) ist das ja auch nicht. Das, was einen Menschen ausmacht, wird erst wesentlich später in der Embryonalentwicklung angelegt. Am Anfang spielt das überhaupt keine Rolle.
  4. Das finde ich nicht. Wenn man z.B. davon ausgeht, dass eineiige Zwillinge trotzdem auch einmalige Persönlichkeiten sind, kann man sich überlegen, wann dieser Zeitpunkt der Einmaligkeit eintritt. Dieser liegt ganz sicher weit jenseits des Zeitpunkts, zu dem die embryonalen Stammzellen entnommen werden. Deshalb haben Embryonen auch keinen Einmaligkeits-Status.

4: „Ein Embryo ist auch schon Mensch“

Ein Embryo ist ein – wenn auch sich in einer frühen Entwicklungsphase befindender – Mensch, er gehört eindeutig der menschlichen Gattung an. Deshalb hat er ebenso eine Menschenwürde, wie erwachsene Menschen.

  1. Genau. Schon ab der Befruchtung der Eizelle muss man dem Embryo diese Würde zuerkennen. Diese menschliche Würde ist wie ein Verbotsschild, das ausschließt, dass die Embryonen überhaupt für Forschungszwecke gebraucht werden.
  2. Genau, da darf man keine Unterschiede machen, Embryonen kommt die volle menschliche Würde zu. Die Würde ist hier wie ein Stoppschild zu verstehen, das die Suche nach anderen Möglichkeiten einfordert, um das Problem zu lösen. Nur in ethisch äußerst qualifizierten Konflikten ist es möglich, diese Würde gegen andere hochstehende Prinzipien zur Disposition zu stellen.
  3. Nein, Mensch ist eben nicht gleich Mensch. Es macht einen Unterschied, ob es z.B. ein geborener oder ein ungeborener Mensch ist. Würde ist also etwas Relatives, sie hängt von der Entwicklungsstufe des Menschen ab. Ich finde, ein menschlicher Embryo im Mehrzellstadium hat eine geringere Würde als ein geborener oder gar erwachsener Mensch.
  4. Das finde ich nicht, weil Embryonen weder Schmerz empfinden können, noch ein Ich-Bewußtsein haben. Insofern unterscheiden sie sich nicht von tierischen Embryonen. Von tierischen Embryonen sagt man ja auch nicht, sie haben eine Würde; die Forschung an ihnen ist erlaubt!

5: „Die Entwicklung zum Menschen ist kontinuierlich“

Die Entwicklung von der befruchteten Eizelle zum geborenen Menschen verläuft kontinuierlich. Es ist absolut willkürlich, auf dieser gedachten Entwicklungslinie einen Zeitpunkt festzulegen, ab dem ein richtiger Mensch entsteht.

  1. Genau! Und deswegen muss man diesen Zeitpunkt auf das frühest mögliche Datum setzen, nämlich die Befruchtung. Ab da darf ich mit dem Embryo eben nicht mehr machen, was ich will, weil er eine kontinuierliche Entwicklung zum Menschen durchlaufen kann.
  2. Genau! Wegen dieser kontinuierlichen Entwicklung von der befruchteten Eizelle zum Menschen hat der Embryo schon eine absolute Schutzwürdigkeit, ich darf ihn nicht daran hindern, Mensch zu werden. Äußere Einflüsse kann ich natürlich nicht verhindern, aber der Mensch darf nicht Gott spielen.
  3. Naja, nicht so ganz! Ich finde es auch willkürlich, einen Zeitpunkt festzulegen, der nach der Eizellbefruchtung liegt. Trotzdem gibt es Indizien aus unserem täglichen Leben, die Hinweise auf unsere Einstellung zu Embryonen geben: So weiß man, dass von 3 Embryonen, die 7 Tage alt sind, nur einer bis zur Geburt überlebt. Ich finde schon, dass man die Schutzwürdigkeit von so jungen Embryonen geringer einstufen darf.
  4. Das finde ich überhaupt nicht. Es liegt doch klar auf der Hand, dass man bei einem Zellhaufen nicht von einem Menschen sprechen kann. Noch bis zum 7. Tag nach der Befruchtung ist es ein für das menschliche Auge unsichtbares, nicht differenziertes, kugelförmiges Zellgebilde ohne Organe. Auch wenn ich nicht genau sagen kann, ab wann ich von einem Mensch sprechen kann, der Zeitpunkt liegt auf alle Fälle später.

6: „Forschungsembryonen“

In England dürfen Embryonen hergestellt werden, um ausschließlich für die Stammzellforschung verwendet zu werden. Ihnen werden Zellen entnommen, um sie weiter für die Grundlagenforschung zu verwenden. Dabei wird der Embryo zerstört. Der restliche Embryo wird verworfen. In Deutschland ist das grundsätzlich verboten. Soll dieses Verbot gelockert werden?

  1. Ja, auf alle Fälle. Das sollte auch in Deutschland erlaubt sein. Es ist besser, wenn deutsche Forscher die Zellen selbst produzieren und eigene Verfahren dafür entwickeln können. Außerdem geht es ja weitgehend um undifferenzierte Zellhaufen, die man besser nicht Embryo nennen sollte. Dadurch entsteht ein emotional falsches Bild.
  2. Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn es diese Zellen im Ausland schon gibt, dann sollten deutsche Forscher eher diese Quellen nutzen, um nicht neue und zusätzliche Embryonen dafür töten zu müssen. Wenn es allerdings gute Argumente gegen dieses Vorgehen gibt, soll es deutschen Forschern auch erlaubt sein, eigene Embryonen herzustellen.
  3. Nein, eigentlich sollte das auch in England verboten werden. Dass es dort schon gemacht wird, darf für deutsche Forscher kein Argument sein. Man sollte die Forschung an embryonalen Stammzellen auf die vorhandenen Zellinien beschränken, das reicht aus. Es sollen überhaupt keine neuen Embryonen dafür produziert und geopfert werden.
  4. Nein, das sollte auch in England verboten werden. Ich finde, man darf überhaupt nicht an embryonalen Stammzellen forschen. Wir dürfen Menschen nicht als Material für die Forschung betrachten, und schon gar nicht dürfen wir uns zu Richtern über Leben und Tod aufschwingen. Ich lehne das komplett ab.

7: „Schiefe Ebene “

Als 1978 das erste Retortenbaby (es wurde im Reagenzglas gezeugt) geboren wurde, war der Aufschrei groß. Mittlerweile gibt es Millionen von Menschen, die auf diese Art und Weise gezeugt wurden, man hat sich daran gewöhnt oder es akzeptiert. Ebenso scheint es mit dem Klon-Schaf Dolly gewesen zu sein, das 1997 präsentiert wurde. 1998 werden erstmals menschliche embryonale Stammzellen im Labor kultiviert. Im Jahr 2000 erlaubt die britische Regierung, menschliche Embryonen zu klonen, mit der Einschränkung, keine ganzen Menschen zu kopieren. In Deutschland wird 2008 der Stichtag geändert , der regelt, welche embryonalen Stammzellen importiert werden dürfen: Er ist vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben worden. Schon werden Stimmen laut, die sogar die Abschaffung des Stichtags und eine generelle Einfuhrerlaubnis fordern. Eine einmal angestoßene Entwicklung kann man nicht mehr aufhalten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis man ganze Menschen als Ersatzteillager klont oder nach unseren Wünschen gestaltet oder erschafft. Deshalb muss man solche Entwicklungen schon von Anfang an stoppen.

  1. Stimmt genau. Die Forschung wird immer weiter gehen, die Begehrlichkeiten werden immer größer werden und irgendwann haben wir uns an das Produzieren und Töten von menschlichen Embryonen absolut gewöhnt. Auch ein noch so kleiner Embryo hat den vollen Lebensschutz, die Forschung an ihren Zellen - bei der sie getötet werden - ist absolut abzulehnen.
  2. Der Meinung bin ich eigentlich auch. Es muss auf alle Fälle verhindert werden, dass neue Embryonen für die Forschung produziert und getötet werden. Das darf auf keinen Fall passieren. Die Forschung an embryonalen Stammzellen, die schon vorhanden sind, für die also keine Embryonen mehr getötet werden müssen, halte ich aber für unproblematisch.
  3. Das finde ich nicht. Entwicklungen sind doch nicht grundsätzlich schlecht. Wir finden es ja auch gut, wenn die Qualität von Lebensmitteln verbessert wird oder der Energieverbrauch durch bessere Technologien gesenkt wird. Dafür benötigt man nun mal Forschung. Das Forschen mit Stammzellen halte ich für unbedenklich, für ungewollte Entwicklungen kann man gesetzliche Schranken einbauen.
  4. Das finde ich nicht. Wenn man sich überlegt, was erlaubt sein soll und was nicht, kann man das ja gesetzlich regeln. Es prinzipiell zu verbieten, halte ich für keine gute Lösung, da es sich ja um Zellen handelt, aus denen nur Organe aber keine ganzen Menschen entstehen können. Natürlich muss man beachten, dass man mit einem menschlichen Embryo nicht alles - und vor allem nicht beliebig - machen darf. Prinzipiell sollte es aber nicht verboten sein, daran zu forschen.

8: „Strafmaß für Tötung als Hinweis für Schutzwürdigkeit“

Für den Mord an einem Menschen wird man in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Für die Tötung eines Kindes bei der Geburt wird man mit 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt, für die genetische Veränderung einer Eizelle zur Befruchtung ebenfalls mit 5 Jahren, ebenso für das Klonen von Embryonen. Für das missbräuchliche Verwenden von Embryonen mit drei Jahren Freiheitsentzug, für einen Verstoß gegen das Stammzellgesetz auch bis zu drei Jahre. Die Gesetze spiegeln unsere Einstellung gegenüber dem Wert der Dinge wieder. Es gibt offensichtlich ein Wertgefälle vom geborenen Menschen hin zum Embryo. Halten Sie das für richtig?

  1. Ja! Die Gesetze und ihre Strafmaße werden ja von uns gemacht. Wenn wir der Meinung wären, Embryonen seien gleichwertig mit Erwachsenen, dann würden wir auch von vorsätzlicher Tötung sprechen und Vergehen an Embryonen entsprechend härter Bestrafen. Die Tatsache, dass Vergehen gegen Embryonen grundsätzlich bestraft werden, zeigt ja, dass ihnen durchaus ein gewisser, wenn auch kleinerer Wert, zugesprochen wird. Das finde ich in Ordnung.
  2. Ja, ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Das Strafmaß sagt ja nichts über den Grad des Wertes oder der Würde aus. Ich bin der Meinung, solange die Zellen noch ungeordnet und unspezifisch sind, ist das noch kein Mensch. Deshalb sollte es ohne Strafe erlaubt sein, an Embryonen zu forschen, wenn die Spenderin des Embryos zugestimmt hat.
  3. Nein, das ist nicht richtig. Wenn man anfängt, das menschliche Leben abzustufen, dann muss man auch z.B. behinderte, demente oder nicht mehr lange lebensfähige Menschen im Wert herabstufen. Ich darf grundsätzlich nie menschliches Leben abstufen und ich darf es auch grundsätzlich nicht zur Disposition stellen. Dies gilt auch für Embryonen als werdende Menschen.
  4. Nein, das ist nicht richtig. Das Gesetz ist kein Maß für die wirkliche Wertigkeit des Embryos. Ich finde, im Fall des Embryos darf man keinen Kompromiss eingehen. Allerdings finde ich, dass man mit Zellen aus Embryonen, die unglücklicherweise schon tiefgefroren sind, durchaus forschen darf.

9: „Forschungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut“

An embryonalen Stammzellen zu forschen ist unter anderem wichtig, um ihr Potential mit dem der adulten Stammzellen vergleichen zu können. Wenn man diese vergleichende Forschung nicht betreibt, wird man nie wissen, ob adulte Stammzellen nicht doch dieselben Funktionen übernehmen können. Das Recht auf Forschungsfreiheit (nach Artikel 5 des Grundgesetzes) muss auch für die Forschung an embryonalen Stammzellen gelten.

  1. Genau! Grundlagenforschung muss immer möglich sein. Forschungsfreiheit ist ein hohes Gut und darf nur gegen andere hohe Güter abgewogen werden. Da ich finde, dass der Embryo im Mehrzellstadium noch keine menschliche Würde besitzt, muss dagegen auch nicht abgewogen werden.
  2. Ja, das finde ich auch. Allerdings muss man darauf achten, dass der menschliche Embryo durchaus schon eine abgestufte Würde besitzt, es ist also sicher nicht alles erlaubt. So bin ich absolut dagegen, dass durch Klonen daraus Menschen erzeugt oder gar Tier-Mensch-Kreuzungen produziert werden.
  3. Nein, das finde ich überhaupt nicht. Das Lebensrecht des Embryos ist absolut und unabhängig von irgendwelchen Forschungszielen und Heilsversprechen, auch unabhängig von den Hoffnungen betroffener Kranker. Ich darf nicht die Forschungsfreiheit gegen das Leben von Embryonen ausspielen. Ich darf nicht einmal das Leben heute und zukünftig lebender Menschen, die unheilbar krank sind bzw. sein werden, gegen das Leben von heute oder in Zukunft lebenden Embryonen ausspielen.
  4. Nein, das finde ich nicht. Embryonen haben ein Lebensrecht, das auf alle Fälle über der Forschungsfreiheit liegt. Die Praxis zeigt, dass es nicht dabei bleibt, die vorhandenen Zelllinien fortzuführen, sondern dass der Druck gerade der Forschung nach „frischem“ Zellmaterial groß ist. Und dafür müssen weitere Embryonen verbraucht werden. Solange nicht klar ist, ob die Ergebnisse der Stammzellforschung wirklich in der Medizin einsetzbar sind und solange nicht klar ist, ob diese Ziele nicht auch mit andern Methoden erreicht werden kann, darf auf keinen Fall die Forschungsfreiheit gegen das Leben von Embryonen ausgespielt werden.

10: „Abtreibung ja – Stammzellforschung nein?“

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar verboten, wird jedoch nach Schwangerenkonfliktberatung bis zum dritten Monat nicht bestraft. Welche Rückschlüsse kann ich daraus für die Embryonen verbrauchende Forschung an Stammzellen ziehen?

  1. Keine. Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein nicht anders auflösbarer Konflikt zwischen der Autonomie der Mutter und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dieser Konflikt ist immer eine einzelne Situation und in der Stammzellforschung nicht zu sehen.
  2. Überhaupt keine. Ich bin gegen das Gesetz und finde es unverantwortlich, Embryonen oder Föten abzutreiben. Ich finde, schon ab der Befruchtung soll dem Embryo der volle Schutz zukommen, wie wir ihn auch geborenen Menschen zugestehen. Und das umfasst auch Embryonen, die sich im Reagenzglas befinden oder tiefgefroren sind.
  3. Das spricht tatsächlich eher für die Stammzellforschung. Wenn es unter strengen Auflagen erlaubt ist, Schwangerschaften abzubrechen, dann soll es auch unter strengen Auflagen erlaubt sein, an embryonalen Stammzellen zu forschen.
  4. Das spricht eindeutig für die Stammzellforschung. Man sieht ja auch an der lockeren Handhabung des Verbots des Schwangerschaftsabbruchs, dass wir den Status des Embryos nicht wirklich Ernst nehmen.

Herzlichen Dank fürs Mitmachen. Hoffentlich hat es Spaß gemacht.

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