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Online-Ethiktest

Die folgenden 10 Fragen sollen dazu dienen, Ihrer persönlichen Haltung zum Thema Stammzellforschung näher zu kommen.

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8: „Strafmaß für Tötung als Hinweis für Schutzwürdigkeit“

Für den Mord an einem Menschen wird man in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Für die Tötung eines Kindes bei der Geburt wird man mit 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt, für die genetische Veränderung einer Eizelle zur Befruchtung ebenfalls mit 5 Jahren, ebenso für das Klonen von Embryonen. Für das missbräuchliche Verwenden von Embryonen mit drei Jahren Freiheitsentzug, für einen Verstoß gegen das Stammzellgesetz auch bis zu drei Jahre. Die Gesetze spiegeln unsere Einstellung gegenüber dem Wert der Dinge wieder. Es gibt offensichtlich ein Wertgefälle vom geborenen Menschen hin zum Embryo. Halten Sie das für richtig?

  1. Ja! Die Gesetze und ihre Strafmaße werden ja von uns gemacht. Wenn wir der Meinung wären, Embryonen seien gleichwertig mit Erwachsenen, dann würden wir auch von vorsätzlicher Tötung sprechen und Vergehen an Embryonen entsprechend härter Bestrafen. Die Tatsache, dass Vergehen gegen Embryonen grundsätzlich bestraft werden, zeigt ja, dass ihnen durchaus ein gewisser, wenn auch kleinerer Wert, zugesprochen wird. Das finde ich in Ordnung.
  2. Ja, ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Das Strafmaß sagt ja nichts über den Grad des Wertes oder der Würde aus. Ich bin der Meinung, solange die Zellen noch ungeordnet und unspezifisch sind, ist das noch kein Mensch. Deshalb sollte es ohne Strafe erlaubt sein, an Embryonen zu forschen, wenn die Spenderin des Embryos zugestimmt hat.
  3. Nein, das ist nicht richtig. Wenn man anfängt, das menschliche Leben abzustufen, dann muss man auch z.B. behinderte, demente oder nicht mehr lange lebensfähige Menschen im Wert herabstufen. Ich darf grundsätzlich nie menschliches Leben abstufen und ich darf es auch grundsätzlich nicht zur Disposition stellen. Dies gilt auch für Embryonen als werdende Menschen.
  4. Nein, das ist nicht richtig. Das Gesetz ist kein Maß für die wirkliche Wertigkeit des Embryos. Ich finde, im Fall des Embryos darf man keinen Kompromiss eingehen. Allerdings finde ich, dass man mit Zellen aus Embryonen, die unglücklicherweise schon tiefgefroren sind, durchaus forschen darf.

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