Internationaler Vergleich
Die Gesetze zum Thema Stammzellenforschung sind überall auf der Welt sehr unterschiedlich. Hier finden Sie ein Übersicht der Länder Deutschland, Großbritanien, Israel, Italien und den USA.
Forschung an hES-Zellen | Herstellen von neuen hES-Zellen | Kerntransfer/Herstellen von Embryonen für die Forschung | Gesetze/Regulierung | |
Deutschland | verboten, es sei denn: hES-Zellen wurden im Ausland vor einem Stichtag hergestellt |
verboten | verboten | Embryonenschutzgesetz, Stammzellgesetz Zentrale Ethikkommission am Robert-Koch-Institut |
Großbritannien | erlaubt | erlaubt Auch ES-Zellen aus im Rahmen der Prä-Implantations-Diagnostik (PID) verworfenen Embryonen |
erlaubt Verbot des Reproduktiven Klonens |
Fertilisation and Embryology Act, 1990![]() Aufsichtsbehörde: Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) |
Israel | erlaubt |
erlaubt |
erlaubt. |
Aufsichtsbehörde: Helsinki Committee for Genetics |
Italien | nicht explizit verboten, aber keinerlei staatliche Förderung | verboten |
verboten |
Italian law on assisted reproduction technology (Law 40/2004) |
USA | bedingt erlaubt | erlaubt. Auch ES-Zellen aus im Rahmen der Prä-Implantations-Diagnostik (PID) verworfenen Embryonen |
erlaubt. Eizellspende ohne (finanzielle) Gegenleistung erlaubt Keine explizite Gesetze auf Bundesebene. Staatliche Mittel dürfen nur für ES-Zellen verwendet werden, die vor dem 9.08.2001 gewonnen wurden. |
NIH-Register![]() |
hES: humane Embryonale Stammzellen