Ein Embryo im Anfangsstadium hat weder Nerven noch Gehirn. Er kann nicht fühlen und schon gar nicht bewusst denken. Müssen wir ihn trotzdem schützen?

Um auf diese Frage eine Antwort geben zu können, muss man zwei Fragen unterscheiden: Die Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens einerseits und die Frage nach dem Zeitpunkt, ab dem man es mit moralisch schutzwürdigem menschlichen Leben zu tun hat andererseits.

Während auf die erste Frage eine biologische bzw. naturwissenschaftliche Antwort angemessen ist, geht es in der Frage nach dem Zeitpunkt, ab dem moralisch schutzwürdiges menschliches Leben beginnt, um moralische Argumente. Letztlich geht es dabei also um spezifische Charakteristika, Eigenschaften oder Fähigkeiten, wegen derer wir Embryonen für schützenswert halten.

 

Empfindungsfähigkeit, das Einsetzen von Gehirnaktivitäten oder die Ausbildung eines Selbstbewusstseins werden in diesem Zusammenhang tatsächlich von manchen Ethikerinnen und Ethikern für zentral gehalten. Würde und Lebensschutz kommt menschlichen Embryonen dieser Auffassung nach erst in dem Moment zu, wenn diese Eigenschaften oder Fähigkeiten ausgebildet werden.

 

Andere sind demgegenüber der Auffassung, dass menschliche Embryonen bereits ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle Charakteristika aufweisen, die ihnen Würde und Lebensschutz garantieren. Das liegt, wie manche meinen, daran, dass menschlichen Lebewesen unabhängig von ihrem Entwicklungsgrad Menschenwürde zukommt. Oder daran, wie andere glauben, dass menschliche Embryonen diese zentralen Eigenschaften oder Fähigkeiten, zwar noch nicht besitzen, aber immerhin bereits das Potential dazu in sich tragen.

 

Die deutsche Gesetzeslage ist in dieser Frage eindeutig: Als Embryo und damit als schützenswert gilt, wie es im Embryonenschutz-Gesetz heißt, bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, sowie jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.

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