Politik

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Das Grundgesetz - GG

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen fest.

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Embryonenschutzgesetz - ESchG

Das Embryonenschutzgesetz bezweckt, in der Abwägung von Menschenwürde und Leben gegenüber Interessen der Forschung und Wissenschaft.

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Stammzellgesetz - StZG

Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen

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Totipotenz, Pluripotenz und Multipotenz

Die Begriffe Totipotenz, Pluripotenz und Multipotenz werden in der naturwissenschaftlichen Literatur uneinheitlich verwendet und sollen hier ausführlich beschrieben werden.

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Was regelt das Embryonenschutzgesetz?

Das Embryonenschutzgesetz regelt die künstliche Befruchtung und den Umgang mit menschlichen Embryonen. Das Gesetz hat zum Ziel, das menschliche Leben von seinem Beginn an zu schützen.

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Was regelt das Stammzellgesetz?

Das Stammzellgesetz setzt die staatliche Verpflichtung, die Menschenwürde und das Recht auf Leben zu achten und zu schützen, in Bezug auf menschliche Embryonen und die daraus gewonnenen Stammzellen um. Gleichzeitig ist es aber auch Zweck des Gesetzes, die Freiheit der Forschung zu gewährleisten.

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Internationaler Vergleich

Die Gesetze zum Thema Stammzellenforschung sind überall auf der Welt sehr unterschiedlich. Hier finden Sie ein Übersicht der Länder Deutschland, Großbritanien, Israel, Italien und den USA.

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Peter Hintze, CDU

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René Röspel, SPD

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Ulrike Flach, FDP

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Querschnittslähmung

Sebastian ist 16 Jahre alt. Vor 2 Jahren hatte er beim Inline-Skaten einen schweren Unfall mit einem Auto und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Ärzte hoffen, das es eines Tages vielleicht möglich sei, mit Hilfe von embryonalen Stammzellen neue Therapiemöglichkeiten zu entwickeln.

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Monika Knoche, Linke

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Eine wichtige Entscheidung für Deutschland

Bei der Herstellung von embryonalen Stammzellen sterben Embryonen. Die Herstellung und der Import dieser Zellen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht für den Import von Stammzellen, die in anderen Ländern erzeugt wurden, zu Forschungszwecken.

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Stammzelltherapie

Laura, 6 Jahre, wird wohl nicht älter als 45 Jahre werden, da sie an einer seltenen Erbkrankheit leidet, die sich Beta-Thalassämie nennt. Die Krankheit ist extrem belastend, Patienten leiden unter Organschäden, Knochenfehlbildungen, Wachstumsstörungen und schubweise auftretenden, sehr schmerzhaften Fieberattacken.

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Volker Beck, Grüne

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Wolfgang Thierse, SPD

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Herstellung verboten – Verwendung erlaubt?

Darf man Embryonen aus anderen Ländern zu Forschungszwecken verwenden, obwohl dort Praktiken herrschen, die im eigenen Land aus ethischen Gründen verboten sind?

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Forschungsfreiheit

Die Forschungsfreiheit ist im Grundgesetz festgelegt. Doch auch ein hochrangiges Ziel einer Forschung kann ein ethisch zu missbilligendes Mittel nicht rechtfertigen.

Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen Centrum für Bioethik - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Zentrum der Didaktik für Biologie - Westfälische Wilhelms-Universität Münster Universitätsklinikum Münster Bundesministerium für Bildung und Forschung

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