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Scharia

Der Begriff wird im heutigen Sprachgebrauch für „islamisches Recht“ verwendet, bedeutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islamischen Normativität.

Der Ruf nach Einführung der Scharia ist gegenwärtig in vielen muslimischen Staaten zu einem politischen Kampfbegriff geworden. Vordergründiger Ausdruck einer islamischen Rechtsordnung ist die Anwendung der koranischen Körperstrafen, was jedoch nur einen kleinen Teil des islamischen Rechtssystems umfasst. In mehreren Staaten wird die Scharia heutzutage in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Einen Schritt weiter gehen Saudi-Arabien, Oman, Pakistan und neuerdings Afghanistan, in denen die Scharia, von Ausnahmen in einzelnen Rechtsbereichen abgesehen, mit der Rechtsordnung gleichgesetzt wird.

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