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Gewinnung embryonaler Stammzellen

Für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen müssen zur Zeit noch Embryonen „verbraucht“ werden. Dieser Verbrauch ist mit schwerwiegenden ethischen Bedenken belastet.

So ist es in Deutschland nicht erlaubt, humane embryonale Stammzellen zu gewinnen. Es kann allerdings – nach sorgfältiger Prüfung durch die Ethikkommission am Robert-Koch-Institut – eine Erlaubnis zum Import bereits vorhandener embryonaler Stammzellen erteilt werden.

 

Im Rahmen von In-Vitro-Fertilisationen (IVF) werden in verschiedenen Ländern der Erde (z.B. Israel, Großbritannien) überschüssige Embryonen erzeugt. Bei erfolgreicher Schwangerschaft der Frau werden überzählige Embryonen nicht weiter verwendet, sondern bleiben im flüssigen Stickstoff tiefgefroren. Aus diesen Embryonen lassen sich nach Einverständnis des Paares embryonale Stammzellen gewinnen. Hierzu werden die Zellen der inneren Zellmasse mit Hilfe von immunologischen oder mechanischen Methoden aus der Blastozyste isoliert und in der Zellkultur kultiviert. Die Reste des Embryos (der die innere Zellmasse umgebende Trophoblast) wird bei diesem Verfahren verworfen.

 

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